EUDR: Neue Leitlinien, aktualisierte FAQ und Anpassungen des Produktumfangs

Die Europäische Kommission hat in den vergangenen Monaten mehrere Maßnahmen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Dazu gehören aktualisierte Leitlinien, überarbeitete FAQ sowie Anpassungen des Produktumfangs in Anhang I der Verordnung. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die praktische Umsetzung der EUDR zu erleichtern, offene Auslegungsfragen zu klären und Unternehmen mehr Klarheit bei der Vorbereitung auf die Anforderungen zu geben.

Mit dem Geltungsbeginn der EUDR am 30. Dezember 2026 für einen Großteil der Unternehmen bleibt nur noch begrenzte Zeit, die Umsetzung vorzubereiten und beispielsweise Prozesse und die Zusammenarbeit mit den Lieferanten an die Vorgaben anzupassen. Die aktualisierten Leitlinien und FAQ enthalten insbesondere Klarstellungen zu den Rollen und Pflichten der verschiedenen Akteure entlang der Lieferkette.

Darüber hinaus wurde der Produktumfang der Verordnung durch eine Anpassung des Anhangs I überarbeitet. Dabei wurden einzelne Erzeugnisse aus dem Anwendungsbereich entfernt und weitere neu aufgenommen. Unternehmen sollten daher ihre Produktportfolios sowie die Zuordnung ihrer Waren zu den betroffenen Zolltarifnummern überprüfen, da sich die Änderungen auf ihre Betroffenheit auswirken können.

Auch das EUDR-Informationssystem (TRACES) wurde technisch überarbeitet und steht wieder zur Verfügung. Die Europäische Kommission hat hierzu aktualisierte technische Spezifikationen und neue Funktionen bereitgestellt, um die Umsetzung der geänderten Anforderungen zu unterstützen.

Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Betroffenheit zu bewerten, den für sie geltenden Geltungsbeginn zu prüfen und notwendige Umsetzungsmaßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Eine frühzeitige Vorbereitung trägt maßgeblich zu einer erfolgreichen Umsetzung bei.

Die trade-e-bility bietet Ihnen eine EUDR-Grundlagenschulung an, in der die wesentlichen Anforderungen der Verordnung für betroffene Unternehmen vermittelt werden.

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