EUDR Länder Benchmarking in Kraft

Betroffen sind Produkte der Rohstoffe, die unter die EUDR Verordnung fallen: Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk und Soja. Für nicht gelistete Länder gilt ein normales Risiko. Länder mit hohem Risiko unterliegen Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder des Rates der EU bei Ein- oder Ausfuhren der relevanten Rohstoffe und Produkte.

Wie die Europäische Kommission berichtet, hat diese am 22.05.2025 im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) eine erste Benchmarking-Liste veröffentlicht, die Länder in die Risikokategorien „niedrig“, „mittel“ oder „hoch“ einstuft. Diese Länderklassifizierung berücksichtigt das Entwaldungsrisiko bei der Produktion der Rohstoffe, die unter die Verordnung fallen (Holz, Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk und Soja) und als Hauptursache für Entwaldung gelten.

Die veröffentlichte Risikoklassifizierung der Länder definiert den Umfang der Compliance-Kontrollen, die die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten für ein Land vorsehen müssen: ein Prozent für „niedriges Risiko“, drei Prozent für „Standard“ und neun Prozent für „hohes Risiko“. Die Beschaffung aus Ländern mit geringem Risiko (z.B. China) vereinfacht die Sorgfaltspflichten für die Marktteilnehmer und Händler nach Artikel 13 der EUDR, da sie Informationen sammeln, aber keine Risiken bewerten und mindern müssen. Für nicht gelistete Länder gilt ein normales Risiko. Länder, die mit hohem Risiko eingestuft sind, unterliegen Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder des Rates der EU bei Ein- oder Ausfuhren der relevanten Rohstoffe und Produkte. Das sind Belarus, die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Myanmar und Russland.

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