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EUDR wird vereinfacht

Aktualisierte Leitlinien, ein delegierter Rechtsakt zur Ergänzung der Vereinfachungen sowie ein Durchführungsrechtsakt für die Fertigstellung des Länder-Benchmarking-Systems sollen zu einer Verringerung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen um 30 % bei der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) führen.

Wie die Europäische Kommission berichtet, hat diese am 15.04.2025 Informationen, neue Leitfäden bzw. aktualisierte Leitlinien und FAQs für die Vereinfachung der Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für Mitgliedstaaten, Marktteilnehmer und Händler veröffentlicht.

Die eingeführten Vereinfachungen werden durch einen delegierten Rechtsakt ergänzt, der ebenfalls am 15.04.2025 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht wurde. Dieser enthält weitere Präzisierungen und Vereinfachungen in Bezug auf den Anwendungsbereich der EUDR und geht auf den Wunsch von Interessenträgern nach Leitlinien für bestimmte Produktkategorien ein. Dadurch sollen unnötige Verwaltungskosten für die Wirtschaft und Behörden vermieden werden.    

Zudem arbeitet die EU Kommission derzeit mit einem Durchführungsrechtsakt an der Fertigstellung des Länder-Benchmarking-Systems. Er wird spätestens am 30.06.2025 nach Beratungen mit den Mitgliedstaaten angenommen. Alle diese Maßnahmen sollen zu einer Verringerung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen um 30 % führen.

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Vereinfachungsmaßnahmen:

  • Große Unternehmen können bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die zuvor auf dem EU-Markt waren, wieder eingeführt werden. Dies bedeutet, dass weniger Informationen im IT-System übermittelt werden müssen.
  • Ein Bevollmächtigter kann nun im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen eine Sorgfaltserklärung vorlegen.
  • Unternehmen dürfen statt für jede auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Sendung oder Charge jährlich Sorgfaltserklärungen vorlegen.
  • Klarstellung der „Gewissheit“, dass die Due Diligence durchgeführt wurde, so dass große nachgelagerte Unternehmen von vereinfachten Verpflichtungen profitieren (es gilt nun eine minimale rechtliche Verpflichtung, Referenznummern der Due Diligence Statements (DDS) von ihren Lieferanten zu erheben und diese Referenzen für ihre eigenen DDS-Einreichungen zu verwenden).

Fragen zur EUDR? Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht gerne unter 040/750687-300 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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Oliver Friedrichs
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Oliver Friedrichs
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