European Product Act ändert Produktrecht

Der European Product Act (EPA) könnte das europäische Produktrecht grundlegend umkrempeln. Für Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze bedeutet er in erster Linie mehr Transparenz, mehr digitale Prozesse und deutlich mehr Verantwortung.

Zentrale Vorgaben zu Produktkonformität, Marktüberwachung und Vermarktung sollen durch den European Product Act (EPA) in einem einheitlicheren Rechtsrahmen gebündelt werden. Damit will die EU auf die veränderten Anforderungen durch E-Commerce, Digitalisierung, internationale Lieferketten und Kreislaufwirtschaft reagieren. Auch entsprechende Maßnahmen wie der geplante Digitale Produktpass (DPP) rücken Datenqualität und Transparenz in den Compliance-Fokus: Produktdaten wie technische Nachweise, Sicherheitsinformationen, Identifikationsmerkmale oder Angaben zur Reparierbarkeit sollen bald komplett digital einsehbar sein.

Für Importeure kommen diese Entwicklungen mit einem höherem Prüf- und Dokumentationsaufwand daher, denn vor dem Markteintritt müssen Produkte samt Unterlagen nun genauer kontrolliert werden. Dadurch könnte auch die Rolle des Bevollmächtigten innerhalb der EU an Bedeutung gewinnen.

Auch Händler müssen sich auf strengere Prüfprozesse einstellen, denn Produktinformationen, Konformitätsunterlagen und Sicherheitshinweise werden immer wichtiger. Bei erkannten Risiken kommt es jetzt noch stärker darauf an, schnell zu reagieren und mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten.

EPA verschärft Compliance und Marktüberwachung

Parallel zur Digitalisierung der Produktinformationen will auch die europäische Marktüberwachung leistungsfähiger werden: nichtkonforme Angebote auf Online-Marktplätzen sollen künftig schneller und zuversichtlicher erkannt und entfernt werden. Dafür sind in etwa engere Kooperationen mit nationalen Behörden sowie digitale und KI-gestützte Prüfungen vorgesehen. Auch Plattformbetreiber selbst sollen hierbei stärker in die Verantwortung genommen werden.

Ebenso sollen die Kontrollen an den EU-Außengrenzen ausgebaut werden. Für importierte Waren ist eine digitale Überprüfung von Produktinformationen vorgesehen. Gleichzeitig steht eine EU-weite Marktüberwachungsgebühr für eingeführte Artikel im Raum. Bei bestimmten systemischen Verstößen sind außerdem Bußgelder von bis zu sechs Prozent des jeweiligen weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen.

Noch ist der Gesetzgebungsprozess allerdings nicht abgeschlossen. Der EPA soll voraussichtlich im dritten Quartal 2026 verabschiedet werden. Eine Änderung steht also kurz bevor, was Unternehmen zu unmittelbarem Handeln anhält. Insbesondere sollten Produkt- und Compliance-Daten digitalisiert, Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette geklärt und bestehende Verträge überprüft werden. Ebenso wichtig sind standardisierte Abläufe für Konformitätsprüfungen, behördliche Anfragen und mögliche Rückrufe.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Unternehmen auf den EPA vorbereiten und Ihre Daten, Zuständigkeiten und Prüfprozesse auf die kommenden Regulierungen ausrichten, wenden Sie sich gern an unser trade-e-bility-Beratungsteam für ein passendes Angebot.

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