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Verkaufsverbot für Himmelslaternen

Verbraucher gingen häufig davon aus, dass bei legalem Erwerb auch die Verwendung zulässig sei. Diese Lücke soll durch Änderung der 15. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz künftig geschlossen werden.

Wie der Bundesrat berichtet, ist es künftig bundesweit verboten, so genannte Himmelslaternen zu verkaufen: Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2023 einem entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung zu.

Nach derzeitiger Rechtslage ist zwar die Verwendung von Himmels- oder Wunschlaternen bzw. Glücksballonen verboten, der Verkauf jedoch nicht. Insbesondere im Onlinehandel fehle es an ausreichenden Hinweisen auf das Nutzungsverbot. Verbraucher gingen häufig davon aus, dass bei legalem Erwerb auch die Verwendung zulässig sei. Diese Lücke soll durch Änderung der 15. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz künftig geschlossen werden.

Die in der Verordnung als unbemannte ballonartige Flugleuchtkörper bezeichneten Laternen erzeugen durch offenes Feuer Heißluft. Sie fliegen unkontrolliert bis zu 500 Meter hoch, je nach Windrichtung mehrere Kilometer weit und bis zu 20 Minuten lang. Aufgrund ihrer Bauart und der verwendeten Materialien gehe von ihnen eine erhebliche Gefahr aus, sie gefährdeten zudem den Flugverkehr, heißt es in der amtlichen Begründung. Die durch sie ausgelösten Brände können schwere Schäden verursachen.

Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung, da sie die Verkündung organisiert.

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