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Neue chemische Anforderungen an Spielzeuge

Am 03.06.2021 dieses Jahres wurde die Spielzeugrichtlinie erneut verschärft. Ziel der Maßnahme ist es, Anilin, das häufig in textilen Farbstoffen, Textilien, Leder oder Fingermalfarbe Verwendung findet, weitestgehend zu minimieren. Produktverantwortliche Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure oder Fulfilmentdienstleister sollten rechtzeitig reagieren und ihre Prüfstrategien darauf abstimmen.

Am 03.06.2021 dieses Jahres wurde die Spielzeugrichtlinie erneut verschärft. Ziel der Maßnahme ist es, Anilin, das häufig in textilen Farbstoffen, Textilien, Leder oder Fingermalfarbe Verwendung findet, weitestgehend zu minimieren. Mit anwendungsabhängigen Grenzwerten von 10 mg/kg und 30 mg/kg werden hohe Hürden gegen die Verwendung von Anilin gesetzt. Wirksam wird diese Verschärfung aber erst, wenn die Richtlinienänderung in die jeweiligen nationalen Gesetzgebungen umgesetzt wurde. Vorgesehen ist dies zum 5.12.2022.

Produktverantwortliche Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure oder Fulfilmentdienstleister sollten rechtzeitig reagieren und ihre Prüfstrategien darauf abstimmen. Die trade-e-bility hilft ihnen dabei, ihr Prüfkonzept entsprechend anzupassen und zu optimieren.

Die Berater von trade-e-bility stehen Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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Oliver Friedrichs
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