NEUE EMV RICHTLINIE 2014/30/EU – VERPFLICHTEND UMZUSETZEN AB 20. APRIL 2016

  • Sicherstellung einer durchgängigen Rückverfolgbarkeit des Geräts
    [Abschnitt 25]
  • Pflicht einer Konformitätsbewertung für Importeure
    [Artikel 9, Absatz 2]
  • Überprüfung der erforderlichen Unterlagen, Bedienungsanleitung und CE-Kennzeichnung durch den Händler
    [Artikel 10, Absatz 2]

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Oliver Friedrichs
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Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

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