- Steigende Verantwortung der Händler für die Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln
[Kapitel 2, Artikel 6, Absatz 1] - Händler müssen Behörden Einsicht in Technische Dokumentation ermöglichen
[Kapitel 2, Artikel 6, Absatz 9] - Risikobeurteilung ist Teil der Technischen Dokumentation
[Anhang III, Nr.2] - 10- jährige Aufbewahrungspflicht der Technischen Dokumentation
[Anhang III, Modul A, Nr.2]
Fragen? Jetzt einen unverbindlichen Lösungsvorschlag erhalten!
Bei Fragen oder konkreten Anfragen sind wir für Sie ansprechbar.
