Zu viel Verpackungsleerraum? Neue Vorgaben kommen!

Neue Verpackungsvorgaben bis 2030 stellen Unternehmen vor Herausforderungen: Recyclingfähigkeit, weniger Leerraum, strengere Materialanforderungen und mehr Dokumentationspflichten erfordern frühzeitige Anpassungen.

Bis 2030 sollen Verpackungen grundsätzlich recyclingfähig werden. Dabei gilt besonders für den Online-Handel, dass Versandpakete künftig höchstens zur Hälfte aus ungenutztem Volumen bestehen dürfen. Händler müssen daher Verpackungsgrößen und Versandprozesse optimieren. Auch bei den Materialien steigen die Anforderungen; so gelten für Lebensmittelverpackungen deutlich strengere PFAS-Vorgaben. Zudem müssen Unternehmen zusätzliche Informationen zu ihren Verpackungsmaterialien dokumentieren. Des Weiteren sollen bis 2029 Pfandsysteme für bestimmte Einweggetränkeverpackungen eingeführt und der Mehrweg stärker genutzt werden. Ab 2030 sind bestimmte Einwegverpackungen etwa in Gastronomie und Hotellerie nicht mehr zulässig.

Es gilt also insgesamt Fristen zu prüfen und Verpackungsdesign, Materialien sowie Versandprozesse frühzeitig anzupassen. Die Umsetzung bleibt aufgrund komplexer und teilweise unklarer Vorgaben allerdings eine Herausforderung – trade-e-bility unterstützt Sie hierbei gern!

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