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Einigung für Ökodesign-Rahmenverordnung

Die Ökodesign-Verordnung würde für fast alle Produktkategorien wie Geschirrspüler, Fernsehgeräte, Fenster, Autoladestationen etc. gelten. Ziel ist, energie- und ressourcenintensive Produktgruppen nicht nur effizient zu gestalten sondern sie auch hinsichtlich ihrer Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit zu verbessern.

Wie der Europäische Rat berichtet, haben der Rat und das Parlament am 05.12.2023 eine vorläufige politische Einigung über die vorgeschlagene Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte erzielt. Hier die wichtigen Punkte in Kürze:

  • Die Ökodesign-Verordnung würde für fast alle Produktkategorien wie Geschirrspüler, Fernsehgeräte, Fenster, Autoladestationen etc. gelten
  • Schaffung eines harmonisierten Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an bestimmte Produktgruppen
  • Ziel: Produktgruppen nicht nur energie- und ressourceneffizient zu gestalten, sondern sie auch hinsichtlich ihrer Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit zu verbessern
  • Recycling und Wartung der betroffenen Produkte soll einfacher werden
  • Der Warenverkehr solcher Produkte im Binnenmarkt soll erleichtert werden
  • Ein neuer „digitaler Produktpass“ wird Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten enthalten und Verbraucher sowie Unternehmen dabei unterstützen, beim Kauf von Produkten fundierte Entscheidungen zu treffen sowie den Behörden, Prüfungen und Kontrollen einfacher durchzuführen
  • Bestimmungen zur Transparenz und Vermeidung der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte
  • Verbindliche Mindestanforderungen für öffentliche Aufträge, um Anreize für das Angebot und die Nachfrage nach ökologisch nachhaltigen Produkten zu schaffen
  • Direktes Verbot der Vernichtung von Textilien und Schuhen; kleine und Kleinstunternehmen sind von diesem Verbot ausgenommen. Für mittlere Unternehmen gilt diese Ausnahme nur für einen Zeitraum von sechs Jahren. Dieses Verbot gilt nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung. Die Kommission wird ermächtigt, neue Verbote der Vernichtung anderer unverkaufter Produkte einzuführen
  • Die Pflichten von Online-Marktplätzen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten werden an das Gesetz über digitale Dienste angeglichen. So soll sichergestellt werden, dass die europäischen Rechtsvorschriften bei online verkauften Produkten eingehalten werden
  • Kraftfahrzeuge sind ausgenommen, sofern durch andere Rechtsvorschriften geregelt; Produkte mit Auswirkungen auf die Verteidigung oder nationale Sicherheit fallen nicht in den Anwendungsbereich

Fazit: Die Ökodesign-Rahmenverordnung regelt die Anforderungen an nachhaltige Produkte neu. Mit der Einigung zwischen EU-Rat und Parlament am 05.12.2023 wurde ein großer Schritt hin zur Veröffentlichung der neuen Ökodesign-Rahmenverordnung getan. Formal müssen beide Kammern nun noch zustimmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese neue Verordnung noch im Frühjahr veröffentlicht wird, ist damit gestiegen.

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