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POP-Grenzwerte (Persistent Organic Pollutants) für Flammschutzmittel beachten

Das EU-Parlament einigte sich am 20.02.2019 auf neue Grenzwerte für bromierte Diphenylether, welche als Flammschutzmittel vorkommen. Polybromierte Diphenylether (PBDE), bereits bekannt durch die RoHS-Richtlinie, werden nun in diesem Entschluss neu geregelt, der Grenzwert wird halbiert, also massiv heruntergesetzt. Für Decabromdiphenylether (DecaBDE) gilt bei Elektrogeräten weiterhin nur der RoHS-Grenzwert. Davon betroffen sind Händler, Importeure und Hersteller, denn die Materialien von Produkten dürfen in Summe nur noch 500 mg/kg an BDEs (Bromierte Diphenylether) enthalten; für DecaBDE als einzelne Substanz gelten 10 mg/kg. Empfehlung: Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig. Stellen sie aber schon jetzt bei ihren Zulieferern sicher, dass die Produkte den oben genannten Anforderungen entsprechen.

Das EU-Parlament einigte sich am 20.02.2019 auf neue Grenzwerte für bromierte Diphenylether, welche als Flammschutzmittel vorkommen. Polybromierte Diphenylether (PBDE), bereits bekannt durch die RoHS-Richtlinie, werden nun in diesem Entschluss neu geregelt, der Grenzwert wird halbiert, also massiv heruntergesetzt. Für Decabromdiphenylether (DecaBDE) gilt bei Elektrogeräten weiterhin nur der RoHS-Grenzwert.

Davon betroffen sind Händler, Importeure und Hersteller, denn die Materialien von Produkten dürfen in Summe nur noch 500 mg/kg an BDEs (Bromierte Diphenylether) enthalten; für DecaBDE als einzelne Substanz gelten 10 mg/kg.

Empfehlung: Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig. Stellen sie aber schon jetzt bei ihren Zulieferern sicher, dass die Produkte den oben genannten Anforderungen entsprechen. Um, auch im Hinblick auf weitere Schadstofflimitierungen, die Kosten im Griff zu behalten, empfiehlt sich ein risikobasiertes Prüfmanagement.

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