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REACh/SVHC: EU-Initiative zur Verbesserung der Stoffsicherheitsbewertungen beschleunigt Aktualisierungen im Chemikalienrecht

Schadstoffregulierungen gibt es in der EU z.B. mit der REACh-Verordnung (EG) 1907/2006. Sollte es der Kommission gelingen, das Beurteilungsverfahren für neue Stoffe zu optimieren, ist damit zu rechnen, dass sich Entscheidungen über die Aufnahme dieser Stoffe in die Liste “besonders besorgniserregender Stoffe” (SVHC) sowie in den Anhang XIV und den Anhang XVII beschleunigen.

Die EU-Kommission schob Anfang dieses Jahres eine neue Initiative zur Verbesserung und Vereinfachung der Beurteilung von Schadstoffen an. Insbesondere sollen die vorhandenen Ressourcen effizienter genutzt werden. Schadstoffregulierungen gibt es in der EU z.B. mit der REACh-Verordnung (EG) 1907/2006.

Sollte es der Kommission gelingen, das Beurteilungsverfahren für neue Stoffe zu optimieren, ist damit zu rechnen, dass sich Entscheidungen über die Aufnahme dieser Stoffe in die Liste “besonders besorgniserregender Stoffe” (SVHC) sowie in den Anhang XIV und den Anhang XVII beschleunigen. Erwartet werden darf eine schneller steigende Anzahl von Stoffen, die dort reguliert werden. 

Nahezu alle produktverantwortlichen Wirtschaftsakteure sind davon betroffen.

Bis zum 12.04.2022 dieses Jahres nimmt die EU-Kommission hier Rückmeldungen entgegen. Notwendig dazu ist lediglich eine Registrierung.

trade-e-bility informiert Sie schon sehr früh über sich abzeichnende Änderungen in der europäischen Produktgesetzgebung und unterstützt Sie bei der Vorbereitung auf relevante neue Anforderungen.

Für Fragen dazu steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0 zur Verfügung.

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