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Recht auf Reparatur: Neue Pflichten für Händler und Hersteller

Das Recht auf Reparatur wird 2026 zur Realität und verändert die Anforderungen an Hersteller und Händler grundlegend. Neue Reparaturpflichten, längere Gewährleistungsfristen, strengere Vorgaben für Ersatzteile sowie die Einführung des Digitalen Produktpasses erhöhen den Druck auf Produktentwicklung, Service und Compliance. Wer seine Prozesse nicht rechtzeitig anpasst, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch steigende Kosten und Wettbewerbsnachteile.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur wird 2026 ein wichtiger Meilenstein der europäischen Kreislaufwirtschaft erreicht. Der Deutsche Bundestag hat die nationale Umsetzung bereits beschlossen. Auch wenn eine Abstimmung im Bundesrat am 10. Juli noch erfolgt, sollen die neuen Vorschriften schon ab dem 31. Juli 2026 gelten. Für Hersteller, Importeure und Händler bedeutet das vor allem eines: Reparierbarkeit wird zu einer verbindlichen Compliance-Anforderung und beeinflusst künftig Produktentwicklung, Serviceprozesse und Gewährleistungsmanagement.

Im Mittelpunkt stehen dabei neue Herstellerpflichten. Für betroffene Produktgruppen müssen Reparaturen künftig auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung ermöglicht und Verbraucher aktiv über diese Möglichkeit informiert werden. Gleichzeitig dürfen Produkte nicht so konstruiert sein, dass Reparaturen unnötig erschwert oder verhindert werden. Reparierbarkeit entwickelt sich damit zunehmend zu einem Merkmal der Produktqualität und kann bei fehlender Reparaturfähigkeit rechtliche Folgen nach sich ziehen. Auch für Händler entstehen neue Anforderungen. Entscheidet sich ein Kunde innerhalb der Gewährleistung für eine Reparatur, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um weitere zwölf Monate. Unternehmen sollten deshalb ihre Service-, Reklamations- und Gewährleistungsprozesse frühzeitig anpassen und die Auswirkungen auf Rückstellungen, Kosten und After-Sales-Services bewerten.

Ersatzteile und Digitaler Produktpass im Fokus

Besonders relevant ist zudem die langfristige Ersatzteilversorgung. Je nach Produkt gelten künftig verbindliche Vorhaltefristen, beispielsweise sieben Jahre für Smartphones und bis zu zehn Jahre für Waschmaschinen. Dadurch gewinnen Ersatzteilmanagement, Lagerhaltung und belastbare Lieferketten deutlich an Bedeutung. Hersteller müssen sicherstellen, dass Ersatzteile, Reparaturinformationen und notwendige Werkzeuge langfristig verfügbar bleiben. Parallel dazu schreitet die Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP) voran. Künftig werden Produkt-, Reparatur- und Nachhaltigkeitsdaten stärker miteinander verknüpft. Unternehmen sollten deshalb bereits heute ihre Produktdaten, Stammdaten und Dokumentationen so strukturieren, dass sie den künftigen Anforderungen an Transparenz und digitale Produktinformationen entsprechen.

Neue Vorgaben erfordern frühzeitige Vorbereitung

Trotz der politischen Beschlüsse bestehen noch offene Detailfragen, etwa zur angemessenen Preisgestaltung von Reparaturen und Ersatzteilen oder zur konkreten Ausgestaltung einzelner Herstellerpflichten. An der grundsätzlichen Richtung ändert dies jedoch nichts: Das Recht auf Reparatur wird zu einem festen Bestandteil der europäischen Produktregulierung. Für Hersteller und Händler besteht daher akuter Handlungsbedarf. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Reparierbarkeit bestehender Produkte zu überprüfen, Ersatzteilstrategien aufzubauen, Service- und Gewährleistungsprozesse anzupassen sowie die Einführung des Digitalen Produktpasses vorzubereiten. Unternehmen, die diese Themen frühzeitig in ihre Produkt-, Daten- und Compliance-Strategie integrieren, reduzieren regulatorische Risiken und stärken gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit im zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Markt.

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