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SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ab sofort öffentlich einsehbar

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihre Datenbank zu “besorgniserregenden Stoffen in Produkten” (SCIP) am 14.09.2021 online der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Damit können nun zum Beispiel Verbraucher, Marktteilnehmer oder Recyclingunternehmen auf mehrere Millionen Einträge von ca. 6.000 Unternehmen zugreifen.

Seit dem 05.01.2021 gilt die Pflicht zur Einreichung von Daten über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in Erzeugnissen gemäß der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG. Die neuen Anforderungen betreffen alle Unternehmen, die Erzeugnisse mit eben diesen Stoffen aus der Kandidatenliste auf den EU-Markt bringen.

Die erhöhte Transparenz in Bezug auf besorgniserregende Chemikalien soll den Verbrauchern helfen, fundiertere Entscheidungen zu treffen und die Recyclingprozesse der Abfallunternehmen verbessern.

Wenn Sie besonders besorgniserregende Stoffe mit einer Konzentration oberhalb von 0,1 g/kg pro Material in Ihren Produkten haben, so müssen Sie dies seit dem 05.01.2021 melden, indem Sie die Konzentrationen, die Bauteile und die Prüfdokumente in die neue SCIP-Datenbank eintragen. In Deutschland ist derzeit nur eine formlose Meldepflicht an die ECHA gemäß § 16f ChemG gefordert, die die Pflicht zur Nutzung der SCIP-Datenbank nicht beinhaltet. Wie lange dieser deutsche Weg durchgehalten werden kann, ist unklar. Sollten Sie sich zukunftssicher aufstellen oder ins EU-Ausland verkaufen wollen, so kommen Sie an der SCIP-Datenbank aber wohl nicht vorbei.
 
Ihre Produkte sind SVHC-frei? Das wissen Sie erst, wenn Sie valide Prüfdokumente vorliegen haben. Vielen Produkten kann man aber auch schon ansehen, dass sie SVHC-haltig sind. Beispiele dafür sind Produkte mit Aluminium- oder Messinglegierungen, mit Steckerkontakten oder bestimmten elektronischen Bauteilen.
 
Die neue Transparenz der öffentlich einsehbaren SCIP-Datenbank lädt regelrecht dazu ein, gerade bei solchen Produkten zu schauen, ob diese auch in der Datenbank gemeldet sind.

Sowohl Marktbegleiter als auch Aufsichtsbehörden können Ihnen auf diesem Weg Sorgen bereiten. War der Produktverantwortliche bislang nur reaktiv tätig, muss er als Konsequenz nun in die Prävention gehen.
 
Lassen Sie es nicht darauf ankommen und agieren Sie jetzt. Das Team der trade-e-bility GmbH unterstützt Sie: Von der Beratung über die Wahl der ökonomisch sinnvollsten Mittel bis hin zur Eingabe der Meldungen in die SCIP-Datenbank.

Das Beratungsteam von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

 

Weitere Informationen:

SCIP-Datenbank

Know more about hazardous chemicals in products – SCIP data published

 

Tipp: Am 24.09.2021 von 10.00 bis 11.00 Uhr stehen Ihnen unsere Compliance-Experten eine Stunde lang in der für alle Themen offenen Compliance-Sprechstunde zur Verfügung. Bei dieser Gelegenheit haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen betroffenen Unternehmen Ihre Probleme und offene Fragen zum Thema SCIP / REACh anzusprechen. Gerne können Sie vorher Ihre Fragen an beratung@trade-e-bility.de senden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nehmen Sie zum besagten Zeitpunkt einfach über folgenden Link teil:

https://tew.whereby.com/event

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