Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

×
Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

×

Smart-TV Anbieter müssen Programme leicht auffindbar machen

Die Regeln zur leichten Auffindbarkeit betreffen auch den Hörfunk und Internetangebote (Mediatheken). Anbieter von Benutzeroberflächen sollen dies innerhalb von sechs Monaten umsetzen.

Wie Channel Observer berichtet, müssen Anbieter von Fernsehern mit Internetzugang in Deutschland künftig auf ihren Übersichtsseiten bestimmte TV-Programme leicht auffindbar machen. Hintergrund ist, dass Angebote mit gesellschaftlichem Mehrwert für den Zuschauer einfach zugänglich sein sollen. Die Bundesländer hatten dies per Staatsvertrag beschlossen. Die zuständigen Medienregulierer veröffentlichten eine Empfehlungsliste zur Anordnung von öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen auf Benutzeroberflächen.

Ein Auszug aus der empfohlenen Sortierung von Bewegtbildangeboten ist bei Channel Observer zu finden. Die Regeln zur leichten Auffindbarkeit betreffen auch den Hörfunk und Internetangebote (Mediatheken). Anbieter von Benutzeroberflächen sollen dies innerhalb von sechs Monaten umsetzen. Auf der veröffentlichten Gesamtliste von privaten Anbietern sind ca. 300 Programme aufgeführt, von lokalen Radioprogrammen bis hin zu privaten und öffentlich-rechtlichen TV-Sendern.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
Kontakt

Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

beratung@trade-e-bility.de