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Smart-TV Anbieter müssen Programme leicht auffindbar machen

Die Regeln zur leichten Auffindbarkeit betreffen auch den Hörfunk und Internetangebote (Mediatheken). Anbieter von Benutzeroberflächen sollen dies innerhalb von sechs Monaten umsetzen.

Wie Channel Observer berichtet, müssen Anbieter von Fernsehern mit Internetzugang in Deutschland künftig auf ihren Übersichtsseiten bestimmte TV-Programme leicht auffindbar machen. Hintergrund ist, dass Angebote mit gesellschaftlichem Mehrwert für den Zuschauer einfach zugänglich sein sollen. Die Bundesländer hatten dies per Staatsvertrag beschlossen. Die zuständigen Medienregulierer veröffentlichten eine Empfehlungsliste zur Anordnung von öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen auf Benutzeroberflächen.

Ein Auszug aus der empfohlenen Sortierung von Bewegtbildangeboten ist bei Channel Observer zu finden. Die Regeln zur leichten Auffindbarkeit betreffen auch den Hörfunk und Internetangebote (Mediatheken). Anbieter von Benutzeroberflächen sollen dies innerhalb von sechs Monaten umsetzen. Auf der veröffentlichten Gesamtliste von privaten Anbietern sind ca. 300 Programme aufgeführt, von lokalen Radioprogrammen bis hin zu privaten und öffentlich-rechtlichen TV-Sendern.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 zur Verfügung.

Michael Dierkes
Kontakt

Diplom-Volkswirt Michael Dierkes
Sales Manager

Tel.: 040/75068739-7

beratung@trade-e-bility.de