Achtung, Smartphones und Tablets neu kennzeichnen!

Neben dem Energieverbrauch müssen ab dem 20.06.2025 zusätzliche Angaben zur Sturzresistenz, Reparaturfreundlichkeit und zum Schutz vor Wasser und Fremdkörpern gemacht werden.

Wie unser Partner IT Recht Kanzlei berichtet, treten ab dem 20.06.2025 neue Regelungen gemäß (EU) 2023/1669 (Energieverbrauchskennzeichnung) und (EU) 2023/1670 (Ökodesign) in Kraft, nach denen Smartphones und Tablets mit einem einheitlichen EU-Energielabel gekennzeichnet werden müssen. Hersteller und Händler sind dazu verpflichtet, Informationen wie Energieeffizienzklasse, zugehörige Skala, Energielabel und ein spezifisches Produktdatenblatt online bereitzustellen. Erstmals enthalten die neuen Labels neben dem Energieverbrauch auch zusätzliche Angaben zur Robustheit (z. B. Sturzresistenz), zur Reparaturfreundlichkeit und zum Schutz vor Wasser und Fremdkörpern. Damit erweitert die EU die bekannten Energiekennzeichnungen um wichtige Kriterien für Nachhaltigkeit und Langlebigkeit bei mobilen Geräten.

Fragen zur Kennzeichnung von Smartphones und Tablets? Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/750687-300 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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