Wie unser Partner IT Recht Kanzlei berichtet, treten ab dem 20.06.2025 neue Regelungen gemäß (EU) 2023/1669 (Energieverbrauchskennzeichnung) und (EU) 2023/1670 (Ökodesign) in Kraft, nach denen Smartphones und Tablets mit einem einheitlichen EU-Energielabel gekennzeichnet werden müssen. Hersteller und Händler sind dazu verpflichtet, Informationen wie Energieeffizienzklasse, zugehörige Skala, Energielabel und ein spezifisches Produktdatenblatt online bereitzustellen. Erstmals enthalten die neuen Labels neben dem Energieverbrauch auch zusätzliche Angaben zur Robustheit (z. B. Sturzresistenz), zur Reparaturfreundlichkeit und zum Schutz vor Wasser und Fremdkörpern. Damit erweitert die EU die bekannten Energiekennzeichnungen um wichtige Kriterien für Nachhaltigkeit und Langlebigkeit bei mobilen Geräten.
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