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SVHC – Die Liste der besonders Besorgnis erregenden Stoffe verlängert sich weiter

Produktverantwortliche Wirtschaftsakteure wie Importeure oder Fulfilmentdienstleister sollten wissen, ob sich in ihren Produkten SVHCs befinden. Nichtmeldungen können geahndet werden. Die trade-e-bility berät ihre Kunden beim Management der chemischen Produktanforderungen und bietet Betroffenen risikobasierte Lösungen zur Einhaltung der SVHC-Meldepflichten an.

Seit dem 08.07.2021 verlängert sich die Liste der besonders Besorgnis erregenden Stoffe, kurz SVHCs (Substances of Very High Concern), um weitere acht Kandidaten. Diese werden unter anderem in Gummi und Textilien, als Flammschutzmittel oder bei der Herstellung von Kunststoffprodukten verwendet. Als SVHC werden Stoffe eingestuft, die als gesundheitsschädlich eingeschätzt werden. Die Einstufung als SVHC führt dazu, dass ab einem Gehalt von mehr als 0,1 Gewichtsprozent dieses Stoffes in einem Material dies dem jeweiligen Abnehmer in der Lieferkette zu melden ist. Die SVHC-Liste enthält damit nun 219 Stoffeinträge. Sie kann auf den Seiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingesehen werden.

Produktverantwortliche Wirtschaftsakteure wie Importeure oder Fulfilmentdienstleister sollten wissen, ob sich in ihren Produkten SVHCs befinden. Nichtmeldungen können geahndet werden. Die trade-e-bility berät ihre Kunden beim Management der chemischen Produktanforderungen und bietet Betroffenen risikobasierte Lösungen zur Einhaltung der SVHC-Meldepflichten an.

Die Berater von trade-e-bility stehen Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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Oliver Friedrichs
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