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SVHC Liste um 9 Substanzen erweitert

Unter den neuen Kandidaten sind mit der CAS-Nr. 79-94-7 auch Flammhemmer, die z.B. in Leiterplatten Verwendung finden oder auch Melamin mit der CAS-Nr. 108-78-1, das in Resopalprodukten und Dämmplatten verwendet wird.

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat zum 17.01.2023 die Liste der SVHCs (Substances of Very High Concern) um 9 weitere chemische Substanzen auf nun insgesamt 233 erweitert. Die Liste der SVHCs steht für die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe, die in Verdacht stehen, gesundheits- oder umweltschädlich zu sein. Unter den neuen Kandidaten sind mit der CAS-Nr. 79-94-7 auch Flammhemmer, die z.B. in Leiterplatten Verwendung finden oder auch Melamin mit der CAS-Nr. 108-78-1, das in Resopalprodukten und Dämmplatten verwendet wird.

Die neuen Kandidaten können weiterhin eingesetzt werden, jedoch muss ab einem Gewichtsanteil von mehr als 0,1 % eine SCIP-Meldung an die ECHA erfolgen sowie der nächste Abnehmer in der B2B-Kette unaufgefordert über die Verwendung informiert werden.

trade-e-bility hält Sie über gesetzliche Änderungen zu Ihren Produkten mit dem Legal Monitoring Service immer aktuell und befreit Sie von nicht relevanten Informationen. Selbstverständlich übernehmen wir auch die SCIP-Eintragung für Ihr Produkt, falls erforderlich. Gerne schulen wir Sie alternativ in diesem Bereich. Mehr über unseren SCIP Service erfahren Sie hier.

Für Lösungen zum Thema SCIP/REACh steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility via sales@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

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Oliver Friedrichs
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