Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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SVHC Liste um 9 Substanzen erweitert

Unter den neuen Kandidaten sind mit der CAS-Nr. 79-94-7 auch Flammhemmer, die z.B. in Leiterplatten Verwendung finden oder auch Melamin mit der CAS-Nr. 108-78-1, das in Resopalprodukten und Dämmplatten verwendet wird.

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat zum 17.01.2023 die Liste der SVHCs (Substances of Very High Concern) um 9 weitere chemische Substanzen auf nun insgesamt 233 erweitert. Die Liste der SVHCs steht für die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe, die in Verdacht stehen, gesundheits- oder umweltschädlich zu sein. Unter den neuen Kandidaten sind mit der CAS-Nr. 79-94-7 auch Flammhemmer, die z.B. in Leiterplatten Verwendung finden oder auch Melamin mit der CAS-Nr. 108-78-1, das in Resopalprodukten und Dämmplatten verwendet wird.

Die neuen Kandidaten können weiterhin eingesetzt werden, jedoch muss ab einem Gewichtsanteil von mehr als 0,1 % eine SCIP-Meldung an die ECHA erfolgen sowie der nächste Abnehmer in der B2B-Kette unaufgefordert über die Verwendung informiert werden.

trade-e-bility hält Sie über gesetzliche Änderungen zu Ihren Produkten mit dem Legal Monitoring Service immer aktuell und befreit Sie von nicht relevanten Informationen. Selbstverständlich übernehmen wir auch die SCIP-Eintragung für Ihr Produkt, falls erforderlich. Gerne schulen wir Sie alternativ in diesem Bereich. Mehr über unseren SCIP Service erfahren Sie hier.

Für Lösungen zum Thema SCIP/REACh steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

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