Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. Juli 2026 entschieden, dass sogenannte Permanenttragetaschen als systembeteiligungspflichtige Verpackungen gelten. Hierfür entscheidend ist ihr ursprünglicher Zweck: der Transport gekaufter Waren zum Endverbraucher – unabhängig davon, wie robust die Tasche ist oder wie oft sie später wiederverwendet wird. Eine Einstufung als Mehrwegverpackung lehnte das Gericht mangels entsprechender Rückgabe- und Wiederverwendungsstrukturen ab.
Wer langlebige Tragetaschen anbietet, muss grundsätzlich eine Beteiligung an einem Dualen System sicherstellen und entsprechende Lizenz- und Entsorgungskosten einplanen. Zudem kann die Systembeteiligungspflicht unter Umständen rückwirkend relevant werden. Händler sollten daher ihre Verpackungs-Compliance prüfen, um Nachforderungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Systembeteiligungspflichten haben, wenden Sie sich gern an trade-e-bility: Das Beratungsteam macht Ihnen gern ein entsprechendes Angebot.


