Textilien – Abfallrahmenrichtlinie in Kraft

Für Textilien wird eine europaweit verpflichtende „Extended Producer Responsibility“ (EPR) eingeführt: Produzenten müssen für Sammlung, Sortierung und Recycling von ausrangierten Textil- und Schuhprodukten aufkommen.

Wie die Europäische Kommission berichtet, ist am 16.10.2025 die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie / Waste Framework Directive (WFD) in Kraft getreten und führt gemeinsame Vorschriften für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), insbesondere für Textilien, ein.

Hier die kurze Zusammenfassung der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie:

  • Die Revision richtet sich insbesondere an den Sektor Textilien (Bekleidung, Schuhe etc.).
  • Für Textilien wird eine europaweit verpflichtende „Extended Producer Responsibility“ (EPR) eingeführt: Produzenten müssen für Sammlung, Sortierung und Recycling von ausrangierten Textil- und Schuhprodukten aufkommen.
  • EPR-Gebühren können „ökomoduliert“ werden, d.h. höher bei weniger nachhaltiger Gestaltung (z. B. geringere Lebensdauer, schlechtere Recyclingmöglichkeit) und niedriger bei nachhaltigerem Design.
  • Mitgliedstaaten haben 20 Monate Zeit zur Umsetzung in nationales Recht und 30 Monate zur Einführung der EPR-Systeme für Textilien.
  • Ziel ist eine stärkere Kreislaufwirtschaft, weniger Abfall­aufkommen, geringerer Rohstoff- und Umwelt­druck.

Was sollte ich als Hersteller oder Händler von Textilien nun unternehmen?

  • Die neuen Anforderungen aus ESPR, ECGT, Green Claims Directive, CSDDD und der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie werden in den kommenden Jahren verbindlich – viele davon sind bereits auf den Weg gebracht. Für Hersteller und Händler bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Weichen zu stellen.
  • Konkret sollten Unternehmen damit beginnen, ihre Prozesse auf mehr Transparenz und Nachverfolgbarkeit auszurichten. Dazu gehört unter anderem:
  • Erfassung und Strukturierung von Material- und Lieferkettendaten als Grundlage für den kommenden Digitalen Produktpass,
  • Überprüfung und Nachweisbarkeit von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen,
  • Integration von Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit in die Produktgestaltung,
  • Aufbau interner Verantwortlichkeiten für Compliance und Sorgfaltspflichten,
  • sowie die Vorbereitung auf die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien, die künftig verpflichtend wird.
  • Wer frühzeitig handelt, ist besser auf kommende Nachweispflichten vorbereitet und kann sich im Wandel hin zu einer zirkulären Textilwirtschaft zukunftssicher aufstellen.

Wie kann ich als Hersteller oder Händler von Textilien die vielen Anforderungen erfüllen?

  • Wenn Sie keine internen Qualitäts- oder Compliance Manager für den Bereich Textilien haben oder als Compliance Manager Unterstützung im Bereich Textilien benötigen, hilft Ihnen trade-e-bility von der Übernahme einzelner Aufgaben bis zum kompletten Management Ihrer Textil Compliance. Einen Überblick finden Sie in unserem Bereich Textil Compliance – Einfach rechtliche Vorgaben umsetzen

Wen kann ich zum Thema Textil Compliance fragen?

Anika May von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/750687-300 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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