Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in Deutschland gerät angesichts der europäischen Vorgaben zunehmend unter Zeitdruck. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2025/1892, die ein nationales EPR-System bis zum 17. Juni 2027 verlangt. Die zugrunde liegende EU-Regelung gilt bereits seit dem 16. Oktober 2025.
Das Bundesumweltministerium legte im März 2026 erste Eckpunkte vor. Ein Referentenentwurf liegt jedoch auch im September 2026 noch nicht vor. Bundesumweltminister Carsten Schneider kündigte an, den Entwurf in den kommenden Wochen vorzulegen. Anschließend stehen weitere Abstimmungen in Kabinett, Bundestag und Bundesrat an.
Die geplante EPR-Regelung für Textilien soll Unternehmen stärker für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich machen. Laut Eckpunktepapier des BMUKN sollen hierbei eine Sammelquote von 70 Prozent und eine Recyclingquote von 85 Prozent erreicht werden.
Eine zentrale Rolle spielt die Ökomodulation der Gebühren: Kurzlebige Produkte sollen höhere Entsorgungskosten verursachen als langlebige und nachhaltig konzipierte Textilien. Damit sollen wirtschaftliche Anreize für kreislauffähigere Produkte entstehen.
Für Händler und andere Marktteilnehmer bedeutet die Verzögerung weniger Zeit für die Vorbereitung von Rücknahme, Entsorgung, Recycling und Kostenplanung. Branchenvertreter verweisen bereits auf mögliche Parallelen zu den zeitlichen Herausforderungen bei der europäischen Verpackungsverordnung. Nach aktueller Planung soll die deutsche Regelung ab 1. April 2028 vollständig angewendet werden.
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