Die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen ist seit dem 17.04.2019 in Kraft, wird aber bislang kaum beachtet. Dabei birgt sie Sprengstoff für den Handel. Und das bereits ab dem 28.06.2025!
Die Richtlinie ist sehr umfassend. Zum Beispiel ist sie eine CE-Richtlinie und muss für betroffene Produkte in der EU-Konformitätserklärung mit aufgeführt und die Umsetzung dort beschrieben werden. Drastische Anforderungen fordert sie aber eben für Verpackungen. Hier werden die Kennzeichnungs- und Informationspflichten stark ausgeweitet. Sie müssen mit z.B. Informationen “zum Öffnen, zum Schließen, zur Verwendung, zur Entsorgung” versehen sein und dies über mehr als einen sensorischen Kanal. Neben der Kennzeichnung über Schrift und Symbole wäre also die haptische Darstellung ein zweiter sensorischer Kanal. Hier droht ein erweiterter Verpackungs-Triman für alle in Blindenschrift! Die Richtlinie ist in fast allen EU-Ländern bereits umgesetzt. Hersteller von Verpackungen sowie betroffenen Produkten (z.B. E-Book-Reader, Smartphones, Tablets, etc.) sollten sich jetzt um Lösungen bemühen.
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