Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

×
Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

×

UKCA: CE Zeichen soll unbeschränkt akzeptiert werden

Das betrifft aber nicht alle CE-Gesetzgebungen. Zum Beispiel sollen Bauprodukte und Medizinprodukte nicht mit CE-Zeichen in UK vermarktet werden können.

Am 01.08.2023 kündigte die britische Regierung (Dept. for Business and Trade) an, dass das CE-Zeichen auf unbeschränkte Zeit weiter als Konformitätszeichen für den britischen Markt zugelassen sein soll.

Das betrifft aber nicht alle CE-Gesetzgebungen. Zum Beispiel sollen Bauprodukte und Medizinprodukte nicht mit CE-Zeichen in UK vermarktet werden können. Dass die RoHS-Gesetzgebung bislang ebenfalls fehlt, würden wir jedoch als Fehler interpretieren. Offen bleibt bislang auch, wie die britische Regierung sicher stellen will, dass EU- und UK-Recht bei Änderungen verlässlich synchronisiert werden.

Großbritannien (England, Wales, Schottland) bleibt in Bezug auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften EU-Ausland, d.h. es muss für ein Produkt immer auch einen Einführer in UK mit entsprechenden Pflichten geben. Es bleibt abzuwarten, wie genau der finale Gesetzestext aussehen wird.

Unklar ist auch, ob Hersteller in UK Wahlfreiheit zwischen der CE- und der UKCA-Kennzeichnung für den Absatz in UK selbst haben werden.

trade-e-bility hält Sie mit unserem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. So bekommen Sie nur die Informationen, die relevant für Sie sind. Und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 zur Verfügung.

UKCA Webinar am 12.12.2023

Das UKCA Webinar der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken am 12.12.2023 greift aktuelle Änderungen im Steuer- und Zollrecht, ausgewählte Problemfelder des Markteinstiegs nach Großbritannien und Ausblicke auf bislang neu abgeschlossene bilaterale Handelsabkommen auf. Experten, unter anderem von take-e-way, stellen Lösungsansätze praxisnah dar, darunter Grundsätze der Einführung von UKCA zum Ende der Übergangsphase, Pflichten und Risiken für deutsche Hersteller sowie potenzielle Abweichungen zur CE-Kennzeichnung.

Jetzt hier anmelden: https://www.ihk-nuernberg.de/de/veranstaltung/Webinar-Der-neue-Aussenhandel-mit-Grossbritannien-Update-zum-Steuer-und-Zollrec/2202

Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
Kontakt

Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

beratung@trade-e-bility.de