Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Verkaufsverbot für Lampen mit altem Energielabel

Ab dem 01.03.2023 müssen Händler dafür sorgen, dass auch alte Lagerbestände mit einem neuen Energielabel versehen sind und falsch gekennzeichnete Ware ab März nicht mehr verkaufbar ist.

In der im März 2019 veröffentlichten Durchführungsverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen (Lampen) wurde die Einführung des neuen Energielabels mit QR-Code auf den 01.09.2021 festgelegt. Für Lagerware beim Händler wurde eine Übergangsfrist bis zum 28.02.2023 eingeräumt, bis zu der Lichtquellen noch mit dem alten Energielabel abverkauft werden dürfen. Ab dem 01.03.2023 müssen Händler nun dafür sorgen, dass auch alte Lagerbestände mit einem neuen Energielabel versehen sind.

Betroffene Händler müssen sich darüber im Klaren sein, dass falsch gekennzeichnete Ware ab März nicht mehr verkaufbar ist. trade-e-bility steht ihren Kunden bei Bedarf mit Rat und Umsetzungsoptionen zur Seite.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Das Beratungs-Team von trade-e-bility berät Sie gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Verkaufserfolg im Bereich Lampen absichern können, vor allem bei Kennzeichnungspflichten von Produkten oder Verpackungen.

Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
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Oliver Friedrichs
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