Nachdem die Europäische Kommission noch Ende Mai eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des VerpackDG abgegeben hatte, hat sie diese nun überraschend zurückgezogen. Die Rücknahme beendet die durch die Stellungnahme ausgelöste Verlängerung der Stillhaltefrist im TRIS-Notifizierungsverfahren. Die Kommission hatte zuvor Bedenken geäußert, dass einzelne Regelungen des deutschen Gesetzentwurfs von den Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) abweichen könnten. Betroffen waren insbesondere Definitionen um „stoffliches Recycling“, „Vertreiber“ und „Kunststoffverpackung“. Darüber hinaus sah die Kommission mögliche Konflikte bei den Regelungen zum Herstellerregister sowie bei den Berichtspflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung.
Die Bundesregierung hatte die Einwände aus Brüssel jedoch deutlich zurückgewiesen. Nach ihrer Auffassung beruhten Teile der Kritik auf Übersetzungsfragen sowie auf Missverständnissen hinsichtlich der Systematik des deutschen Verpackungsrechts. Aus Sicht der Bundesregierung waren die beanstandeten Begriffsbestimmungen mit den europäischen Vorgaben ohne Weiteres vereinbar. Auch hinsichtlich des Herstellerregisters wurden keine grundlegenden Konflikte mit den zukünftigen Anforderungen der PPWR gesehen. Die nun erfolgte Rücknahme der ausführlichen Stellungnahme schafft die Voraussetzungen dafür, dass das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden kann.
Unverändert bleibt, dass die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Unternehmen müssen sich daher unabhängig vom Fortgang des nationalen Gesetzgebungsverfahrens auf die neuen europäischen Anforderungen vorbereiten. Durch die zwischenzeitliche Verlängerung der Stillhaltefrist bis zum 17. August war bereits absehbar geworden, dass das VerpackDG nicht wie ursprünglich geplant zeitgleich mit der PPWR in Kraft treten könnte. In der Branche wurde deshalb vor erheblichen Rechts- und Vollzugsunsicherheiten während einer möglichen Übergangsphase gebangt. Mit der Rücknahme der ausführlichen Stellungnahme ist dieses Risiko nun deutlich reduziert. Da die verlängerte Stillhaltefrist entfällt, besteht grundsätzlich wieder die Möglichkeit, dass das VerpackDG rechtzeitig verabschiedet werden kann. Ob dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten werden kann, hängt jedoch vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab.
Unternehmen sollten die regulatorischen Entwicklungen also weiterhin aufmerksam verfolgen und ihre Vorbereitungen auf die unmittelbar geltenden Anforderungen der PPWR konsequent fortsetzen. Der PPWR Online Workshop von trade-e-bility unterstützt Sie mit einer kompakten und praxisnahen Begleitung bis zum PPWR-Stichtag am 12. August 2026.
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