Die neuen EmpCo-Richtlinien wollen den Fokus der Nachhaltigkeitskommunikation weg von pauschalen Versprechen und hin zu konkreten, belegbaren Angaben verschieben. Davon betroffen sind in etwa Angaben zu Produkten, Materialien, Zertifizierungen, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und tatsächlichen Umweltmaßnahmen. Damit gelten ab dem 27. September strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Für Hersteller und Händler steigt damit allerdings nicht nur der Prüf- und Handlungsbedarf deutlich an; viele Produkte könnten plötzlich vertriebsunfähig werden, obwohl ihre Verpackungen zum Zeitpunkt der Herstellung den geltenden Vorschriften entsprachen. Auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH) sieht diese Situation kritisch.
Neue Beweislast für Nachhaltigkeit
Von Produktverpackungen über Onlineshops bis hin zu Google Ads, Social Media und PDFs können Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „grün“ problematisch sein, sofern Unternehmen ihre Aussagen nicht konkret belegen können. Auch eine positive Umwelteigenschaft eines einzelnen Produktbestandteils darf nicht ohne Weiteres auf das gesamte Produkt übertragen werden. Demnach sind konkrete Daten, Zertifikate und nachvollziehbare Fakten bedeutsamer als pauschale Umweltversprechen.
Besonders sorgfältig nachprüfen sollten Unternehmen:
- Onlineshops, Landingpages und ältere Webinhalte
- Google Ads und Microsoft Ads
- Produktdatenfeeds und Marktplatzangaben
- Newsletter und Social Media
- PDFs, Whitepaper und Präsentationen
- Verpackungen, Produktmaterialien und Nachhaltigkeitslabels
- Presse-, Marketing- und Vertriebskommunikation
Vorsicht: Auch Bilder, Farben, Symbole und selbst entwickelte Nachhaltigkeitssiegel können als Umweltaussage verstanden werden.
Verpackung retten statt Ware aus dem Verkehr ziehen?
Wie eine effektive Lösung für dieses Dilemma aussehen kann, zeigt ein hiesiger deutscher Schokoladenhersteller. Dieser hat schon produzierte Verpackungen mit Aufklebern angepasst, damit ein Nachhaltigkeitshinweis nicht mehr sichtbar ist. Stattdessen zeigen die Verpackungen auf der Vorderseite den Hinweis „ohne Zusatz von Aromen“, auf der Rückseite bleibt der Hinweis auf den vollständig zertifizierten Kakaobezug jedoch bestehen. Mit dieser Maßnahme war es dem Hersteller möglich, auf die strengeren Anforderungen an Nachhaltigkeitsaussagen zeitnah zu reagieren, ohne Verpackungen zu verschwenden.
Jede Aussage braucht einen Beleg
Entscheidend für Händler und Hersteller ist eine Bestandsaufnahme aller Umweltangaben. Das schließt auch alte Inhalte, die möglicherweise längst nicht mehr aktiv gepflegt werden, mit ein. Denn auch bestehende PDFs, Landingpages oder Produktdaten können weiterhin für Kunden sichtbar sein und Umweltbegriffe automatisch in Werbung übernehmen. Aussagen sollten unmittelbar mit nachvollziehbaren Belegen verbunden sein. Bloße Verweise auf Links, QR-Codes oder Footer reichen dafür nicht aus.
Als besonders kritisch werden außerdem Aussagen wie „klimaneutral“ gesehen, wenn die behauptete Klimawirkung allein auf CO₂-Kompensation basiert. Auch zukünftige Umweltziele brauchen messbare Vorgaben, einen konkreten Maßnahmenplan sowie unabhängige und regelmäßige Kontrolle.
Keine Werbung mit bloßer Compliance
Eigene Nachhaltigkeitssiegel, sowie reine CO₂-Kompensation oder Umweltziele ohne konkreten Maßnahmenplan sind also rechtlich sensibel. Hinzu kommt weiterhin, dass auch mit der Einhaltung der PPWR-Vorgaben nicht geworben sollte, da sie durch ihre Selbstverständlichkeit keinen besonderen Wettbewerbsvorteil darstellt. Derartig bestehende Aussagen und Umweltwerbungen sollten entsprechend vor dem 27. September rechtlich geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Sämtliche Nachhaltigkeitskommunikation sollte daher jetzt systematisch geprüft werden. Sie möchten wissen, wie Sie durch die neuen EmpCo-Richtlinie am effektivsten navigieren? trade-e-bility ist Ihnen hier gerne behilflich und macht Ihnen ein passendes Angebot.


