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WEEE Belgien: Neue Geräteliste

Das belgische WEEE-Rücknahmesystem unseres Schwesterunternehmens take-e-way GmbH hat eine erneuerte, ab Juli 2020 gültige Geräteliste veröffentlicht. Die wesentliche Veränderung besteht in der inhaltlichen Erweiterung der Produktliste, welche nun einige zusätzliche Geräte einschließt, die bislang noch nicht in den Geltungsbereich der belgischen WEEE-Gesetzgebung fielen. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Produkte betroffen sind.

Das belgische WEEE-Rücknahmesystem unseres Schwesterunternehmens take-e-way GmbH hat eine erneuerte, ab Juli 2020 gültige Geräteliste veröffentlicht. Die wesentliche Veränderung besteht in der inhaltlichen Erweiterung der Produktliste, welche nun einige zusätzliche Geräte einschließt, die bislang noch nicht in den Geltungsbereich der belgischen WEEE-Gesetzgebung fielen. Die Änderungen sehen Sie unten aufgeführt. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Produkte betroffen sind. Falls dies der Fall sein sollte, kontaktieren Sie gerne Sebastian Siebert von take-e-way für Ihre Fragen unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de 

Geräteänderungen:

  • 06.01 Elektrische und elektronische (Garten)Werkzeuge: Unkrautbrenner fallen jetzt in diese Kategorie.
  • Beleuchtungsgeräte mit eingebauten LEDs können jetzt unter 05.20 als Haushaltsgeräte gemeldet werden (zusätzlich zu 05.50 als gewerbliche Geräte).
  • 04.50 Audio/Video-Geräte: Videokonferenzsysteme fallen jetzt in diese Kategorie (Teile eines solchen Systems, wie Mikrofone, können in andere Kategorien fallen).
  • 03.04 Kabel: separat verkauft sind sie nun auch zu melden für Anschluss und/oder Antrieb von Elektrofahrzeugen.
  • 03.02 Übrige IT und Telekommunikationsgeräte: separat verkaufte Fernbedienungen (drahtlos) können jetzt sowohl als Haushalts- als auch als gewerbliches Gerät gemeldet werden. Interaktive Whiteboards fallen nun in diese Kategorie.
  • Waagen sind nun bei einer Maximalkapazität bis 10 kg zu melden (Personenwaagen ≥ 10 kg), statt wie bisher 6 kg. Je nach Verwendung in Kategorie 09.02, 09.52 oder 02.50.
  • Gefrierschrank (aufrecht): Als Haushaltsgerät (01.01) jetzt definiert als "alle Modelle mit Ausnahme derjenigen mit transparenter Tür und derjenigen, deren Kompressor an der Oberseite des Geräts befestigt ist", für den professionellen Gebrauch (01.50) jetzt definiert als "alle Geräte mit transparenter Tür und diejenigen, deren Kompressor an der Oberseite des Geräts befestigt ist".

Für Rückfragen steht Ihnen Sebastian Siebert von take-e-way gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de  zur Verfügung.

Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
Kontakt

Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

beratung@trade-e-bility.de