Die ersten von der EUDR betroffenen Unternehmen müssen bis 30.12.2025 vollständig auf die Anforderungen der Entwaldungsverordnung vorbereitet sein. Viele Unternehmen ahnen gar nicht, dass ihre Produkte betroffen sind. Hier finden sie einige Produktbeispiele aus der trade-e-bility Praxis, die nicht immer auf den ersten Blick als EUDR relevant identifiziert werden aber betroffen sein könnten, wie bestimmte Saisonartikel, Papier- und Holzerzeugnisse, Möbel, Ersatzteillieferungen usw. Hier finden Sie auch die Anmeldung zur Ihrer individuellen EUDR Schulung.
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