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Online-Workshops zur Verpackungsverordnung
Wir bereiten Sie gezielt auf die PPWR-Hauptthemen vor

Deep Dive Themen: technische Unterlagen und Konformitätserklärung, EPR, praktische Änderungen ab 12.08. Jetzt Themen wählen und Platz sichern.

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trade-e-bility Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Registrierungsfalle ElektroG: Wo viele Unternehmen scheitern – und wie Sie es vermeiden

Die korrekte Unterscheidung zwischen B2C- und B2B-Geräten nach ElektroG ist entscheidend, um Registrierungspflichten zu erfüllen und regulatorische Risiken zu vermeiden. Lernen Sie, wie Sie Ihre WEEE-/ElektroG-Registrierung richtig einordnen, Fehler vermeiden und Ihr Unternehmen vor teuren Folgen schützen.
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EU-Verpackungsverordnung Workshops: Jetzt schnell Platz sichern! 

Vom 28. Mai bis zum PPWR-Stichtag am 12. August 2026 können Sie an der PPWR Online Workshop-Reihe von trade-e-bility teilnehmen und erhalten damit einmal im Monat einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren Umsetzung. Gleich in der ersten Sitzung zum Thema Rollenklärung am 28. Mai konzentrieren wir uns auf Artikel 3 der PPWR, wobei wir insbesondere auf die Definitionen, Unterscheidung und Aufgaben von "Hersteller“ und "Erzeuger“ eingehen.
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Kindersicherheit: GPSR und Spielzeugrichtlinie

Kindersicherheit ist sowohl im Rahmen der Produktsicherheitsverordnung GPSR (EU) 2023/988 als auch der Spielzeugrichtlinie ein zentrales Thema. Wo liegen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten? Details: Wie sichert man Produkte für Kinder ab? Ab wann ist ein Produkt ein Spielzeug? Der Compliance Talk von trade-e-bility zeigt praxisnah, wie Sie Ihre Produkte rechtskonform für Kinder absichern und welche konkreten Maßnahmen – von der Kennzeichnung bis hin zur technischen Dokumentation – jetzt erforderlich sind.
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Safety Gate: Unsichere Produkte werden frühzeitig erkannt

Parallel zum Anstieg der Meldungen hat auch die behördliche Aktivität deutlich zugenommen: Im Jahr 2025 wurden insgesamt 5.794 Maßnahmen ergriffen, was einem Anstieg von 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das zeigt, dass Behörden schneller, koordinierter und konsequenter reagieren.
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Leitlinien zur EU-Verpackungsverordnung für Händler und Hersteller

Die EU-Kommission treibt die Umsetzung der PPWR weiter voran und hat ein umfassendes Leitliniendokument zur Interpretation der neuen Vorgaben veröffentlicht. Ergänzend dazu ist ein dynamisch aktualisiertes „living document“ mit häufig gestellten Fragen (FAQ) geplant, das Unternehmen und Behörden fortlaufend praxisnahe Klarheit bieten soll.
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Ökodesign wird zum Pflichtprogramm der Textilbranche

Die neuen Ökodesign-Anforderungen der EU verändern die Spielregeln der Textilbranche grundlegend. Wer sich frühzeitig auf Produkte mit hoher Lebensdauer, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit konzentriert, kann sich wesentliche Wettbewerbsvorteile sichern.
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Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder von vollständiger Wiederverwendung ausgenommen

Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder wie Stretchfolien und Kunststoffgurte sind nun von der Pflicht zur vollständigen Wiederverwendung ausgenommen. Bisher erstreckte sich diese Verpflichtung auf betriebsinterne Anwendungen, Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen sowie auf nationale Transporte innerhalb eines Mitgliedstaates. Die neue Regelung soll gezielt für eine Entlastung in diesen Bereichen sorgen.
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Achtung: Weichmacher in Sonnencreme für Kinder

Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Produktsicherheit von Sonnenschutzmitteln dringend überprüft werden muss; aktuell sind auch Kinder und Jugendliche verbotenen Weichmachern ausgesetzt.
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Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen: Hersteller im Zugzwang

Ab 12. August 2026 gelten strengere Verpackungsvorschriften für Händler und Hersteller. Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen, welches die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) deutschlandweit umsetzt und drei wesentliche Pflichtveränderungen mit sich bringt.
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Recht auf Reparatur verabschiedet: EU-Richtlinien erweitern Herstellerpflichten

Zum 31. Juli 2026 wird die Herstellerverantwortung durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 stark ausgeweitet. Das neue „Recht auf Reparatur“ soll in erster Linie Nachhaltigkeitsziele begünstigen, bedeutet jedoch auch ausgeweitete, verbindliche Pflichten für Hersteller technischer Geräte. Produkte wie Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke), elektronische Displays, Smartphones, Telefone, Tablets, Staubsauger, Server, Datenspeicher und Schweißgeräte sind betroffen.
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