Viele Unternehmen ahnen gar nicht, dass sie betroffen sind. Daher hier einige echte Beispiele aus der Kunden-Praxis von trade-e-bility: bestimmte Saisonartikel, Möbel aus Holz, bestimmte Ersatzteile oder bestimmte Waren aus Papier könnten von der EUDR betroffen sein. Bei Verstößen drohen Sanktionen, darunter Geld- und Freiheitsstrafen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts über entwaldungsfreie Produkte sowie zur Umsetzung von bestimmten Vorschriften der Richtlinie (EU 2024/1203) über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sieht vor, dass das vorsätzliche Inverkehrbringen nicht konformer Erzeugnisse mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Allein für leichtfertiges Handeln drohen bis zu drei Jahre Haft. Bei vorsätzlichen Verstößen mit besonders schweren Umweltschäden reicht der Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren. Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Bei größeren Unternehmen können es unter bestimmten Voraussetzungen bis zu vier Prozent des unionsweiten Jahresumsatzes sein. Außerdem soll es Behörden erlaubt sein, beschlagnahmte Erzeugnisse einzuziehen und ein Vermarktungsverbot auszusprechen. Behörden werden zu Mindestvollzugsquoten verpflichtet und dürfen Geschäftsräume betreten und Datenträger einsehen. Bitte lesen Sie im eigenen Interesse den kompletten Beitrag.
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