Der European Product Act (EPA) könnte das europäische Produktrecht grundlegend umkrempeln. Für Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze bedeutet er in erster Linie mehr Transparenz, mehr digitale Prozesse und deutlich mehr Verantwortung.
Kleine und mittelständische Unternehmen stehen durch die PPWR vor großen Herausforderungen: Wer Produkte unter eigener Marke vertreibt, muss zahlreiche zusätzliche Pflichten erfüllen, doch die Ressourcen für diesen Aufwand sind oft knapp.
Der Kampf gegen Billigimporte aus Drittstaaten geht in die nächste Runde. Zwar zeigt die Abschaffung der bisherigen Zollfreigrenze erste Effekte – Frankreich verzeichnet bereits 30 bis 40 Prozent weniger Sendungen – doch die enormen Paketmengen erreichen weiterhin den europäischen Markt.
Chinas Behörden verschärfen die Kontrolle von Powerbanks und Lithium-Akkus drastisch. Insgesamt zog die Marktaufsicht seit Anfang 2026 rund 44.900 Sicherheitszertifikate aus dem Verkehr.
Künstliche Intelligenz wird zunehmend zum alltäglichen Wegbegleiter. Doch Chancen und Innovation stehen auch neuen Hürden und Risiken gegenüber. Das gilt besonders dann, wenn es um Datenschutz und Produktregistrierungen geht. Somit rückt der EU AI Act nun stärker in den Vordergrund.
Seit August 2026 gilt die PPWR, die nicht nur Händler und Hersteller betrifft: Auch Aussteller und somit deren Einsatz von Verpackungen, Werbemitteln und Tragetasche im Messeumfeld bleiben von den neuen Regulierungen nicht unberührt.
Großbritannien und die EU verschärfen ihre Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen – allerdings mit unterschiedlichen Systemen. Für Unternehmen, die beide Märkte bedienen, kann das erhebliche Folgen haben.
Mit der ESPR rücken Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Produktdaten ins Zentrum des europäischen Marktes. Das heißt, dass Produktinformationen künftig ein entscheidender Faktor für Marktzugang und Compliance sein werden.
Mehrere RoHS-Ausnahmen für Blei laufen ab Dezember 2026 aus und erhöhen den Handlungsdruck für Hersteller und Importeure. Wer betroffene Komponenten frühzeitig identifiziert und Alternativen sowie Lieferketten prüft, kann Versorgungsrisiken rechtzeitig begegnen.
Die richtige Einordnung von B2C- und B2B-Produkten ist ein zentraler Bestandteil der ElektroG-Registrierung. Erfahren Sie kompakt und praxisgerecht, worauf es bei der Registrierung ankommt, welche Informationen benötigt werden und welche Daten für B2C- beziehungsweise B2B-Produkte erforderlich sind.
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