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Neue EU-Regulierungen und strengere Vorschriften in der Praxis umsetzen
EPR & Product Compliance Workshop vom 5. - 7. Mai in Frankfurt

Alle Updates 2026 sowie praxisnahe, direkte Umsetzung für PPWR, Batterien, Digitaler Produktpass, KI-Einsatz, Digitale Verantwortung, Textilien, Elektroprodukte, Legal Monitoring, EPR Deutschland & international, chemische Compliance, Sorgfaltspflichten, Produktsicherheit nach GPSR, Lebensmittelkontakt, PSA, Kennzeichnungspflichten (CE, Triman), EUDR.

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trade-e-bility Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Verpackungsverordnung: Schritt für Schritt online fit werden bis August 2026

Viele Händler, Hersteller und Compliance-Beauftragte wissen angesichts der vielen neuen Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung gar nicht, wo sie als Erstes ansetzen sollen. Vier Online-Workshops, jeden Monat einer, bereiten Sie schrittweise auf die neue Verpackungsverordnung vor. Sie brauchen nur die Termine zu besuchen, die für Sie relevant sind. Achtung, VERE-Mitglieder sparen bares Geld.
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Kindersicherheit: GPSR und Spielzeugrichtlinie

Kindersicherheit ist sowohl im Rahmen der Produktsicherheitsverordnung GPSR (EU) 2023/988 als auch der Spielzeugrichtlinie ein zentrales Thema. Wo liegen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten? Details: Wie sichert man Produkte für Kinder ab? Ab wann ist ein Produkt ein Spielzeug? Der Compliance Talk von trade-e-bility zeigt praxisnah, wie Sie Ihre Produkte rechtskonform für Kinder absichern und welche konkreten Maßnahmen – von der Kennzeichnung bis hin zur technischen Dokumentation – jetzt erforderlich sind.
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Safety Gate: Unsichere Produkte werden frühzeitig erkannt

Parallel zum Anstieg der Meldungen hat auch die behördliche Aktivität deutlich zugenommen: Im Jahr 2025 wurden insgesamt 5.794 Maßnahmen ergriffen, was einem Anstieg von 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das zeigt, dass Behörden schneller, koordinierter und konsequenter reagieren.
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Leitlinien zur EU-Verpackungsverordnung für Händler und Hersteller

Die EU-Kommission treibt die Umsetzung der PPWR weiter voran und hat ein umfassendes Leitliniendokument zur Interpretation der neuen Vorgaben veröffentlicht. Ergänzend dazu ist ein dynamisch aktualisiertes „living document“ mit häufig gestellten Fragen (FAQ) geplant, das Unternehmen und Behörden fortlaufend praxisnahe Klarheit bieten soll.
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Ökodesign wird zum Pflichtprogramm der Textilbranche

Die neuen Ökodesign-Anforderungen der EU verändern die Spielregeln der Textilbranche grundlegend. Wer sich frühzeitig auf Produkte mit hoher Lebensdauer, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit konzentriert, kann sich wesentliche Wettbewerbsvorteile sichern.
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Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder von vollständiger Wiederverwendung ausgenommen

Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder wie Stretchfolien und Kunststoffgurte sind nun von der Pflicht zur vollständigen Wiederverwendung ausgenommen. Bisher erstreckte sich diese Verpflichtung auf betriebsinterne Anwendungen, Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen sowie auf nationale Transporte innerhalb eines Mitgliedstaates. Die neue Regelung soll gezielt für eine Entlastung in diesen Bereichen sorgen.
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Achtung: Weichmacher in Sonnencreme für Kinder

Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Produktsicherheit von Sonnenschutzmitteln dringend überprüft werden muss; aktuell sind auch Kinder und Jugendliche verbotenen Weichmachern ausgesetzt.
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Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen: Hersteller im Zugzwang

Ab 12. August 2026 gelten strengere Verpackungsvorschriften für Händler und Hersteller. Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen, welches die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) deutschlandweit umsetzt und drei wesentliche Pflichtveränderungen mit sich bringt.
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Recht auf Reparatur verabschiedet: EU-Richtlinien erweitern Herstellerpflichten

Zum 31. Juli 2026 wird die Herstellerverantwortung durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 stark ausgeweitet. Das neue „Recht auf Reparatur“ soll in erster Linie Nachhaltigkeitsziele begünstigen, bedeutet jedoch auch ausgeweitete, verbindliche Pflichten für Hersteller technischer Geräte. Produkte wie Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke), elektronische Displays, Smartphones, Telefone, Tablets, Staubsauger, Server, Datenspeicher und Schweißgeräte sind betroffen.
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CLP-Kennzeichnung & Verpackungen – Optimiert nach ECHA-Standards

Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Distributoren sowie Hersteller und Importeure bestimmter spezieller Erzeugnisse sind laut Europäischer Chemikalienagentur (ECHA) verpflichtet, andere Akteure der Lieferkette – einschließlich der Verbraucher – über identifizierte Gefahren zu informieren. Betroffen sind Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Farben, Lacke, Beschichtungen und Sprays, Klebstoffe, Dichtmassen, Harze und Schäume, Lösungsmittel, Verdünner und Entfetter, Schmierstoffe, Öle und technische Fette, technische Chemikalien und Additive, Laborchemikalien und Gase, Produkte in Gebinden, Nachfüllpackungen oder Sets, explosive Stoffe und Gemische.
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