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Datum: 25.06.2019
Wie Sie selbst am besten wissen, ist es schwierig, immer alle Vorschriften beim Verkauf von Produkten zu kennen und einzuhalten. Das Thema RoHS ist ein aktuelles Beispiel dafür.
Genau aus diesem Grund informieren wir Sie bereits heute über die neue EU-Verordnung über die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten (Marktüberwachungsverordnung), die am 25. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
Aus unserer…
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Datum: 01.03.2019
Die auch als Weichmacher bekannten Substanzen, werden fortan noch schärfer reguliert. Am 18. Dezember 2018 wurde ein Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, in dem bekannt gegeben wurde, dass die vier Weichmacher DEHP, DIBP, BBP und DBP fortan in den Anhang XVII der REACh-Verordnung aufgenommen wurde. Dies betrifft Spielzeuge und Babyartikel. Eine weitere Änderung tritt am 7. Juli 2020 in Kraft, welche dann zusätzlich…
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Datum: 24.02.2019
Großbritannien wird mit dem Austritt aus der EU zu einem Drittstaat, wodurch das Inverkehrbringen neuer Produkte von und in die UK erschwert wird. Passiert dies ohne ein relevantes Abkommen, so ändert sich die Rolle von Wirtschaftsakteuren in der EU. Der Einführer von Produkten aus Großbritannien wird dann zum Importeur in die verbleibende EU-27 und hat im Wesentlichen dieselben Pflichten wie ein Importeur von Waren aus China. Notifizierte…
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Datum: 20.02.2019
Das EU-Parlament einigte sich am 20.02.2019 auf neue Grenzwerte für bromierte Diphenylether, welche als Flammenschutzmittel vorkommen. Polybromierte Diphenylether (PBDE), bereits bekannt durch die RoHs-Richtlinie, werden nun in diesem Entschluss neu geregelt, der Grenzwert wird halbiert. Für DecaBDE gilt aber weiterhin bei Elektrogeräten nur der RoHS-Grenzwert. (Quelle)
Betroffene: Händler, Importeure und Hersteller
Anforderungen: Materialien…
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Datum: 31.10.2017
Bericht aus der Praxis: „Immer noch kennzeichnen viele Hersteller und Importeure ihre Elektroprodukte mit einem RoHS-Logo. Dabei gilt bereits seit dem 01.01.2013 die RoHS-Richtlinie 2011/65/EG, die einzig das CE-Zeichen als RoHS-Kennzeichnung zulässt. Alle anderen Kennzeichnungen sind nicht mehr gestattet.“
Damit solche eigentlich trivialen Fehler vermieden und somit Schaden von Seiten der Marktaufsichtsbehörden oder Abmahnanwälten vom…
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Datum: 31.10.2017
Das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte „RAPEX“ zeigt vermehrt Elektroprodukte auf, welche die RoHs-Richtlinie nicht einhalten. Aufgrund dieses Sachverhaltes ist die Marktüberwachung nun besonders präsent. Überprüft werden vor Allem die Grenzwerte für die beschränkten Substanzen nach RoHs und POP (Persistent organic pollutants) – ein Beispiel hierfür sind die kurzkettigen, chlorierten Paraffine, auch SCCP genannt.
Betroffene: Händler und…
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Datum: 26.10.2017
Seit 1.10.17 gilt die neue Drohnenverordnung! Neben einigen anderen Anforderungen gilt, dass Drohnen über 250 g Gewicht nun neben einer Kennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), auch noch mit einer Plakette des Nutzers gekennzeichnet sein müssen. trade-e-bility bietet allen Herstellern, Importeuren und Händlern Hilfestellung zur rechtsicheren Vermarktung Ihrer Produkte
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Datum: 25.10.2017
Fehlende CE-Kennzeichnung auf dem Produkt ist ein Wettbewerbsverstoß. Das OLG Köln hat im Urteil vom 25.10.2017 (Aktenzeichen 6 U 194/16) entschieden, dass das CE-Zeichen auf dem Produkt anzubringen ist, wenn die Mindestgröße von 5 mm eingehalten werden kann. Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Beleuchtungskörper. Das Gericht sah das Unterlassen der CE-Kennzeichnung als Wettbewerbsvorteil an. TMK weist darauf hin, dass neben der zur…
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Datum: 31.01.2017
Die Schädlichkeit von LED-Licht hinsichtlich seines UV-Anteils wird häufig falsch eingeschätzt. Zwar gibt es Messwerte, die gemäß der Norm EN 62471 LED Lichtquellen in Gefährdungsklassen einteilen, aber letztendlich ist mitentscheidend, wie die LED-Leuchte hinterher eingesetzt wird. Hier ist eine Risikoanalyse hilfreich. Diese kann die tatsächliche Gefährdung für den Nutzer abschätzen und ggf. unnötige Kosten vermeiden.
Eine gute Einführung in…
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Datum: 12.01.2017
Nach dem Produktsicherheitsgesetz § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 hat der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer dafür Sorge zu tragen, dass dem Produkt sicherheitsrelevante Produktinformationen beigefügt werden.
Das BGH Urteil vom 12.01.2017, AZ: I ZR 258/15 nimmt nun auch den Händler stärker in die Pflicht und stellt fest, dass auch dieser bei fehlerhafter Produktkennzeichnung wettbewerbsrechtlich haftbar gemacht werden kann.
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