Wir bereiten eine EU-Konformitätserklärung für Ihr B2C-Non-Food-Produkt vor. Diese ist ein Ergebnisbericht eines Konformitätsbewertungsverfahrens, welches auf durchgeführten Prüfungen, Analysen und Bewertungen beruht.
Um die Konformitätserklärung unterschriftsfertig vorbereiten zu können, brauchen wir:
- aussagekräftige Fotos
- Anwendungs- und Funktionsbeschreibungen
Sofern Sie technische Dokumente (z.B. Erklärungen, Zertifikate, Prüfberichte, etc.) vorliegen haben, werden diese mitberücksichtigt.
Hinweis: Eine vorhandene technische Dokumentation ist keine Voraussetzung für die Erstellung einer Konformitätserklärung, muss jedoch durch den ausstellenden Wirtschaftsakteur zusammengestellt und 10 Jahre vorgehalten werden.