Aktualisierung harmonisierter Normen für Funkanlagen

Mit Wirkung vom 19.07.2021 ist mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1196 die Liste der harmonisierten Normen für Funkanlagen (RED) erweitert worden. In der EU-Konformitätserklärung können diese Normen ohne weitere technische Begründung aufgeführt werden.

Mit Wirkung vom 19.07.2021 ist mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1196 die Liste der harmonisierten Normen für Funkanlagen (RED) erweitert worden. Der Beschluss ist im Eur-Lex-Portal der EU abrufbar. Die Anwendung harmonisierter Normen bei der Umsetzung der Richtlinie über Funkanlagen führt zur Annahme der Konformität für die entsprechenden Geltungsbereiche. In der EU-Konformitätserklärung können diese Normen ohne weitere technische Begründung aufgeführt werden.

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