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Batterie Risiken durch Kinderarbeit

75 % der globalen Batteriehersteller haben Verbindungen zu Unternehmen, denen Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit oder Kinderarbeit vorgeworfen werden. Dadurch entstehen erhebliche rechtliche Risiken. EU Batterieverordnung und UFLPA sehen Importverbote vor.

Wie efahrer.com berichtet, zeigen Daten eines britischen Analysehauses für Risikobewertung, dass 75 % der globalen Batteriehersteller Verbindungen zu Unternehmen haben, denen Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit oder Kinderarbeit vorgeworfen werden. Besonders betroffen sind Unternehmen aus China, das über 75 % der Lithium-Ionen-Batterien weltweit produziert.

Ein zentrales Problem ist die undurchsichtige und komplexe Lieferkette, die oft tausende von Zulieferern umfasst, insbesondere in den frühen Phasen wie dem Rohstoffabbau. In Ländern wie der Demokratischen Republik Kongo und der chinesischen Region Xinjiang-Uigurien (XUAR) sollen Menschenrechtsverletzungen, darunter auch Kinderarbeit, an der Tagesordnung sein.

Für Batteriehersteller entstehen dadurch erhebliche rechtliche Risiken. Gesetze wie der US-amerikanische Uyghur Forced Labour Prevention Act (UFLPA) oder die EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) zielen darauf ab, die Einfuhr von Produkten zu verbieten, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Batteriehersteller, die ihre Lieferketten nicht transparent gestalten und kontrollieren, riskieren daher rechtliche Konsequenzen und Einfuhrverbote, was sich auch auf ihre Kunden, wie Automobilhersteller, auswirken könnte.

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