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Bisphenol A Verbot in Lebensmittelkontaktmaterialien

Betroffen sind Babyflaschen, Verpackungen, die mit Lebensmitteln oder Getränken in Kontakt kommen, die Beschichtung von Metalldosen, Konsumgüter wie wiederverwendbare Getränkeflaschen aus Kunststoff, Kühler für die Wasserverteilung oder andere Küchenartikel.

Die Europäische Kommission berichtet, ein Verbot für die Verwendung von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien beschlossen zu haben. „Die Entscheidung beruht auf der wissenschaftlichen Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese kam insbesondere zu dem Schluss, dass BPA „potenziell schädliche Auswirkungen auf das Immunsystem“ haben kann.“, so die Kommission.

BPA ist in der EU bereits in Säuglingsflaschen und ähnlichen Produkten verboten. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten gilt das Verbot nun auch für andere Verpackungen, die mit Lebensmitteln oder Getränken in Kontakt kommen. Dazu zählen etwa die Beschichtung von Metalldosen, Konsumgüter wie wiederverwendbare Getränkeflaschen aus Kunststoff, Kühler für die Wasserverteilung oder andere Küchenartikel.

In Ausnahmefällen, in denen keine Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher bestehen und keine sicheren Alternativen verfügbar sind, sind sehr begrenzte Abweichungen möglich. Das Verbot umfasst auch andere Bisphenole, die reproduktions- und endokrinschädlich sind.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern.

Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne mit Lösungen für die Absicherung Ihres Verkaufs im Bereich Bisphenol A bzw. Lebensmittelkontaktmaterialien zur Verfügung: 040/750687-300 oder sales@trade-e-bility.de.

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Oliver Friedrichs
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