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CE UKCA Mix führt zu Non Compliance Risiko

Die zahlreichen Deadlines und das Alleinlassen der Unternehmen mit der Entscheidung „CE oder UKCA?“ bedeuten eine Verschiebung des Non-Compliance-Risikos der Unternehmen in die Zukunft.

trade-e-bility hatte jüngst berichtet, dass die britische Regierung die CE-Kennzeichnung weiterhin für zwei Jahre anerkennen wird, so dass die Unternehmen bis zum 31.12.2024 Zeit haben, sich auf die UKCA-Kennzeichnung vorzubereiten. Zudem wurden weitere Erleichterungen und Deadlines angekündigt. Die British Chamber of Commerce in Germany (BCCG e.V.) hat take-e-way um einen Kommentar hierzu gebeten, den Sie hier abrufen können:

UKCA: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Ganz gleich, ob Sie sich weiterhin auf CE oder perspektivisch auf UKCA fokussieren möchten, wir raten Ihnen, sich angesichts der undurchsichtigen Gemengelage so früh wie möglich von CE-/UKCA-Experten beraten zu lassen.

trade-e-bility ist ein solcher Experte für die CE- und die UKCA-Kennzeichnung und hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter. Das Beispiel zeigt zudem, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
Kontakt

Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

beratung@trade-e-bility.de