Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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EU Lieferkettenrichtlinie verabschiedet

Wenn nötig müssen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, den neuen Verpflichtungen nachzukommen. Ein Netz von Aufsichtsbehörden führt Untersuchungen durch. Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, bekommen Strafen auferlegt. Die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes können die Konsequenzen sein.

Das EU Parlament hat mit 374 zu 235 Stimmen bei 19 Enthaltungen die neue Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen verabschiedet (trade-e-bility berichtete über das abgeschwächte EU Lieferkettengesetz). Hier die wichtigsten Punkte in der Zusammenfassung:

  • Unternehmen sowie ihre vor- und nachgelagerten Partner (z.B. Zulieferer und Partner in den Bereichen Herstellung und Vertrieb) werden verpflichtet, negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt vorzubeugen, sie abzumildern oder zu beheben.
  • Wenn nötig müssen kleine und mittlere Unternehmen, mit denen o.g. Unternehmen Geschäfte machen, unterstützt werden, damit diese den neuen Verpflichtungen nachkommen können.
  • Die Mitgliedstaaten richten Online-Portale ein, die den Unternehmen Informationen über die Sorgfaltspflicht bieten.
  • Ein Netz von Aufsichtsbehörden führt Untersuchungen durch.
  • Strafen können die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu 5 % des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens sein.
  • Unternehmen haften für Schäden, die durch die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen, und müssen die Betroffenen vollständig entschädigen.

Nächste Schritte: Die Richtlinie muss vom Rat gebilligt werden, bevor sie unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Keine Zeit, die weiteren Entwicklungen im Bereich EU Lieferkettenrichtlinie im Detail zu verfolgen? trade-e-bility hält Sie mit dem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. 

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Ist Ihr Unternehmen von der CSDDD betroffen? Jetzt rechtzeitig Vorkehrungen treffen: Die trade-e-bility Managementberatung baut gemeinsam mit den verantwortlichen Mitarbeitern Ihres Unternehmens in kleinen Schritten ein Nachhaltigkeitsmanagement auf, mit dem Sie bis zur Einführung der neuen Anforderungen für selbige gerüstet sind. Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Ein unverbindliches Orientierungsgespräch können Sie einfach unter beratung@trade-e-bility.de anfragen.

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