Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Essen
EPR & Product Compliance Workshop vom 4. - 6. Juni

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie die neue EU Batterieverordnung, Batteriepass und Digitaler Produktpass, CE Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, Lösungen für das Recht auf Reparatur und viele mehr.

×

EU-Staaten stimmen für Digitalen Produktpass

Nachhaltige Produkte sollen der Standard in der EU werden. Künftig werden in der EU nur noch Produkte zugelassen, die langlebig und reparierbar sowie wiederverwendbar und recycelbar sind und die den Vorschriften für nachhaltige Produkte entsprechen. Ein Novum dabei ist die Einführung des Digitalen Produktpass.

Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) berichtet, hat der EU-Wettbewerbsrat in Brüssel am 22.05.2023 die gemeinsame Position zur neuen Ökodesign-Verordnung beschlossen. Ein Novum ist die Einführung des Digitalen Produktpass.

Nachhaltige Produkte sollen in der EU der Standard werden. Künftig werden in der EU nur noch Produkte zugelassen, die langlebig und reparierbar sowie wiederverwendbar und recycelbar sind und die den Vorschriften für nachhaltige Produkte entsprechen. Die sinnlose Vernichtung gebrauchsfähiger Waren wird verboten. Besonders wichtig ist dies bei Textilien, da hier derzeit massenhaft Neuware vernichtet wird. Mit dem Digitalen Produktpass sollen zudem die Rechte der Verbraucher in der gesamten EU gestärkt werden, die umfassend über den ökologischen Fußabdruck des jeweiligen Produkts informiert werden und sich so bewusst für besonders nachhaltige Produkte entscheiden können. Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Lieferketten & Nachhaltigkeit.

Die Ökodesign-Verordnung ist zentraler Baustein des European Green Deal, mit dem sich die EU zum Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Anders als die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie soll die neue Verordnung nicht nur für energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern für fast alle physischen Produkte gelten. Die Ökodesign-Verordnung wird künftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen für Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte gestellt werden können. Künftig werden in neuen Produktregelungen Anforderungen an zum Beispiel Haltbarkeit, Austauschbarkeit von Einzelteilen, Reparierbarkeit, Wiederverwendung Ressourceneffizienz oder CO2-Fußabdruck gestellt. Dabei nimmt die Ökodesign-Verordnung den gesamten Lebenszyklus in den Blick. Außerdem wird der Einsatz von Rezyklaten gestärkt. Das ist zentral, damit mehr Stoffe recycelt und im Kreislauf geführt werden.

Die neue Ökodesign-Verordnung stellt selber keine direkten Anforderungen an Produkte. Sie gibt aber vor, welche Anforderungen in zukünftigen Produktverordnungen gestellt werden sollen und können. Die Kommission wird einen Zeitplan für die Erarbeitung prioritärer Produktverordnungen vorlegen.

Nach dem Beschluss ihrer "Allgemeinen Ausrichtung" werden die EU-Mitgliedstaaten mit Kommission und Europäischem Parlament im sogenannten Trilogverfahren den finalen Entwurf der Ökodesign-Verordnung verhandeln. Im Anschluss wird die Verordnung abschließend im EU-Parlament und im Ministerrat verabschiedet.

Das Beispiel zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

Seite 1
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!
Keine gültige E-Mail-Adresse!
Dieses Feld muss ausgefüllt werden!

Bitte bestätigen Sie das reCAPTCHA!
Treten Sie mit uns in Verbindung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr. Kontaktieren Sie uns!

Oliver Friedrichs
Kontakt

Oliver Friedrichs
Geschäftsführer

Tel.: 040/75068730-0

beratung@trade-e-bility.de