EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hatte am 23. September 2025 eine einjährige Verschiebung des Geltungsbeginns vorgeschlagen. Begründet wurde dies u.a. mit einem unerwartet hohen Datenverkehr im EU-Informationssystem TRACES.
Am 21. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission den Änderungsentwurf COM(2025) 652 veröffentlicht. Dieser enthält nicht wie erwartet den Vorschlag für eine erneute Verschiebung des Geltungsbeginns, sondern verschiedene Vereinfachungen. Demnach bleibt der Geltungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung wie ursprünglich geplant beim 31. Dezember 2025.
Eine Verschiebung soll nur für Kleinst- und kleine Marktteilnehmer gelten. Für diese Marktteilnehmer wurde im Änderungsentwurf ein späterer Anwendungsbeginn ab 30. Dezember statt 30. Juni 2026 vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht auch neue Rollen und Entlastungen im Sorgfaltsprozess für u.a. nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler vor.
Für mittlere und große Marktteilnehmer sind keine Verschiebungen oder Vereinfachungen vorgesehen. Dennoch wurde eine Übergangszeit von 6 Monaten bezüglich Kontrollen vorgeschlagen, in der die Behörden nur Verwarnungen und Empfehlungen aussprechen können. Der Vorschlag muss nun im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat bis Ende 2025 beraten und angenommen werden. Ob dies rechtzeitig geschehen wird, bleibt abzuwarten. Parallel arbeitet die Kommission an Notfallplänen. Betroffene Marktteilnehmer und Händler sollten entsprechend Vorkehrungen treffen und sich auf die EUDR vorbereiten.
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