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Geht die SCIP-Datenbank für besorgniserregende Stoffe zu weit?

Die FDP-Fraktion hat im deutschen Bundestag eine kleine Anfrage gestellt, ob die Informationsübermittlung per SCIP-Datenbank nicht über den gesetzlich geforderten Rahmen hinaus geht. Wenn Sie SVHC-haltige Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, sollten Sie diese Entwicklung verfolgen.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) betreibt seit letztem Jahr die SCIP-Datenbank. Seit dem 05.01.2021 ist jede/r Lieferant:in im EU-Markt verpflichtet, Informationen über ein Erzeugnis mit Inhalten eines besonders besorgniserregenden Stoffes (SVHC – Substances of Very High Concern) an die ECHA zu übermitteln. Vorgesehen ist dies über einen Eintrag der relevanten Daten in die SCIP-Datenbank. Allerdings wird diese Art der Datenübermittlung von der deutschen Umsetzung der EU Abfallrahmenrichtlinie, dem Chemikaliengesetz, bislang nicht vorgegeben.

Nun hat aktuell die FDP-Fraktion im deutschen Bundestag eine kleine Anfrage (19/31860) gestellt, ob die Informationsübermittlung per SCIP-Datenbank nicht über den gesetzlich geforderten Rahmen hinaus geht. Eine Antwort steht noch aus.

Wenn Sie SVHC-haltige Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, sollten Sie diese Entwicklung verfolgen. Die SCIP-Datenbank wurde seit Januar millionenfach genutzt und hat sich als Informationskanal an die ECHA etabliert. trade-e-bility hält Sie auf dem Laufenden.

Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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