Bereits im Sommer dieses Jahres berichtete trade-e-bility über die offenkundigen typischen Mängel von den beliebten aber häufig gefälschten Kuscheltier-Monstern, die offiziell unter dem Namen „Labubu“ bzw. als Nachahmung „Lafufu“ genannt werden. Während der Hype unter den Verbrauchern abflaut und die Fälschungen auf den einschlägigen Märkten in Europa inzwischen mit großen Rabatten angeboten werden, sind die Kuscheltiere unter den Verbraucherschutz-Medien, Testern und auch bei der Marktüberwachung umso beliebter. trade-e-bility erreichen in jüngster Zeit verstärkt Anfragen von Vertreibern von Labubu oder ähnlichen Produkten. Hier finden Sie die wichtigen Informationen zum Thema.
Was sind Labubu Kuscheltiere und was muss ich beim Verkauf beachten?
- Diese Frage hat trade-e-bility in seinem Artikel Labubu richtig verkaufen ohne Bußgelder und Risiken umfassend beschrieben, dort finden Sie detaillierte Informationen dazu.
 
Was muss ich tun, wenn mich die Marktüberwachungsbehörde wegen Labubus kontaktiert, die ich verkaufe?
- trade-e-bility ist bekannt, dass die Marktüberwachung im Falle von Labubus vor allem Händler kontaktiert, die über Online-Marktplätze verkaufen. Betroffen sind nicht nur die Händler auf den großen Top 10 Online-Marktplätzen, sondern auch die übrigen Adressen.
 - Achtung, Labubus und Lafufus werden auch häufig in stationären Geschäften für den täglichen Bedarf, Touristen-Shops, Spielwarengeschäften oder in Grenzgebieten, zum Beispiel auf „Polenmärkten“, verkauft.
 - Es ist anzunehmen, dass die Marktüberwachung aktuell ganz gezielt nach diesen Produkten Ausschau hält.
 - Die Marktüberwachungsbehörden fordern bei Labubu bzw. Lafufu in der Regel Proben, EU / EG Konformitätserklärung, Prüfberichte oder weitere Dokumente ein.
 - Wenn Sie diese nicht beibringen können oder Zweifel an den Ihnen vorliegenden Unterlagen ihres Lieferanten haben, wenden Sie sich an trade-e-bility unter www.trade-e-bility.de – wir helfen Ihnen, die Angelegenheit möglichst unkompliziert zu Ihren Gunsten zu klären.
 
Was ist das Problem, wenn mich die Marktüberwachung wegen meiner Labubus kontaktiert?
- Das Problem vieler Händler von Labubus ist, dass oftmals aufgrund der fehlenden Authentizität der Produkte keine Dokumentation vorliegt oder die Produkte fälschlicherweise mit dem Importeuer gelabelt sind, der sie in diesem Fall womöglich gar nicht eingeführt hat.
 - Außer Proben (der mängelbehafteten Produkte) an die Marktüberwachung zu senden, bleiben vielen Händlern nicht viele Optionen.
 - In diesem Fall macht es auf jeden Fall Sinn, sich an trade-e-bility zu wenden. Wir vermitteln Ihnen zur Not auch den direkten Kontakt zu versierten Rechtsanwälten.
 
Warum kontrolliert die Marktüberwachung aktuell verstärkt Labubu Produkte?
- Labubu und Lafufu Produkte sind aufgrund ihrer häufigen Fälschung und eklatanter Mängel aktuell ein großes Thema bei den Verbraucherschutzorganisationen und Publikumsmedien.
 - So berichtet die Stiftung Warentest über die drohende Erstickungsgefahr bei gefälschten Labubus.
 - Die Tagesschau berichtet, dass China aktuell gegen gefälschte Labubus vorgeht.
 - Das EU Safety Gate enthält Einträge über Labubu Produkte, die Kleinteile enthalten, die sich leicht lösen lassen (z.B. Metallring). Kleine Kinder könnten diese in den Mund nehmen und daran ersticken. Außerdem weist das Kunststoffmaterial eines gemeldeten Spielzeugs eine übermäßige Konzentration an Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) und Dibutylphthalat (DBP) auf (gemessene Werte bis zu 0,02 % bzw. 1,64 % des Gewichts). Diese Phthalate können die Gesundheit, zum Beispiel das Fortpflanzungssystem, schädigen.
 - Die Produkte entsprechen nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
 
Welche Maßnahmen ergreifen die Marktüberwachungsbehörden bei gefälschten oder gefährlichen Labubu Produkten?
- Von Behörden angeordnete Maßnahmen gegenüber Einzelhändlern können die Beschlagnahmung von Waren aus dem Geschäft bzw. die Vernichtung der Produkte sein.
 
Wer hilft mir, wenn ich Probleme mit der Marktüberwachung habe?
- trade-e-bility hilft Ihnen schnell, persönlich und kompetent weiter, wenn Sie Probleme mit dem Zoll, Rechtsanwälten oder der Marktüberwachungsbehörde haben. Weitere Informationen finden Sie auf www.trade-e-bility.de
 
Fragen zum konformen Labubu Verkauf? Das Beratungs-Team von trade-e-bility steht Ihnen gerne unter 040/750687-300 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.


