Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Lieferkettengesetz Abschaffung abgelehnt

Jüngste Versuche, das deutsche Lieferkettengesetz zu pausieren oder gänzlich abzuschaffen, sind im Rechtsausschuss bzw. im Wirtschaftsausschuss gescheitert.

Während die Europäische Kommission betont, dass die abgeschwächte EU Lieferkettenrichtlinie verhindern soll, dass Unternehmen im Binnenmarkt der EU mit mehreren, potenziell unvereinbaren nationalen Vorschriften konfrontiert werden, scheiterten jüngste Versuche, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auszusetzen oder ganz abzuschaffen.

So wurde am 13.03.2024 durch den Rechtsausschuss ein Unionsantrag zum Bürokratieabbau abgelehnt. In dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zum Bürokratieabbau (20/8856) mit dem Titel „Innovation ermöglichen, Investitionen erleichtern - Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ wurde gefordert, den Start des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf den 01.01.2025 zu verschieben.

Zudem hat der Wirtschaftsausschuss am 13.03.2024 den AfD-Antrag zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (20/10062) mehrheitlich abgelehnt, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, das Gesetz aufzuheben und sich im Rahmen des EU-Trilogs „unmissverständlich“ gegen die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie auszusprechen.

Keine Zeit, die weiteren Entwicklungen im Bereich EU Lieferkettenrichtlinie im Detail zu verfolgen? trade-e-bility hält Sie mit dem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. 

Jetzt gegen Product Compliance Risiken absichern!

Ist Ihr Unternehmen von der CSDDD betroffen? Jetzt rechtzeitig Vorkehrungen treffen: Die trade-e-bility Managementberatung baut gemeinsam mit den verantwortlichen Mitarbeitern Ihres Unternehmens in kleinen Schritten ein Nachhaltigkeitsmanagement auf, mit dem Sie bis zur Einführung der neuen Anforderungen für selbige gerüstet sind. Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Ein unverbindliches Orientierungsgespräch können Sie einfach unter beratung@trade-e-bility.de anfragen.

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