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LkSG Berichtspflicht verschoben

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird erstmalig zum Stichtag 01.01.2026 das Vorliegen der Berichte nach dem Lieferkettengesetz sowie deren Veröffentlichung prüfen.

Wie das BAFA unter „Aktuelle Hinweise“ auf seiner Webseite informiert, wird das BAFA erst ab dem 01.01.2026 erstmals die Berichte von Unternehmen gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) prüfen und deren Veröffentlichung kontrollieren. Obwohl die Berichte eigentlich schon vor diesem Datum fällig sind, wird das BAFA keine Strafen verhängen, wenn die Berichte spätestens bis zum 31.12.2025 vorliegen. Achtung: Die Einhaltung der übrigen Sorgfaltspflichten und deren Kontrolle bleiben jedoch weiterhin bestehen und sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Wie der BME informiert, erfolgt die erneute Verschiebung vor dem Hintergrund der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Die Bundesregierung hatte angekündigt, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden.

Ist Ihr Unternehmen von LkSG, CSDDD und CSRD betroffen? Jetzt aktiv werden. Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Achtung: Als take-e-way/trade-e-bility-Kunde oder VERE e.V. Mitglied können Sie kostenlos am 19.11.2024 im Hamburger East Hotel am 8. VERE Podiums-Event teilnehmen und mit Vertretern von Bundeswirtschaftsministerium, Stiftung EAR, Verpackungsregister, Verbraucherschutzbehörde, Otto, Osapiens, Hagebau, Berlin Brands Group und vielen anderen zum Thema „Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft“ diskutieren und wertvolle Kontakte für Ihr Geschäft knüpfen. Auch die Themen LkSG und CSDDD werden umfassend erörtert:

  • CSDDD, EUDR, CBAM – Herausforderungen im Lieferanten- und Datenmanagement (Alberto Zamora Pueyo, Osapiens)
  • LkSGCSDDD, CSRD, EUDR, BattVO, CBAM, etc. – Bestehende und kommende Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten im Überblick – ist der Mittelstand raus? (Dipl.-Ing. Jens Haasler, M.Sc. Christopher Blauth, trade-e-bility)

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