Wie die Europäische Kommission berichtet, hat diese am 16. April 2025 den neuen Arbeitsplan 2025-2030 für die Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR) sowie die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung (ELFR) verabschiedet. Der Plan legt fest, welche Produktgruppen in den kommenden fünf Jahren im Fokus stehen sollen, wenn es um neue Anforderungen an Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Energieeffizienz geht.
Im Zentrum stehen unter anderem:
- Unterhaltungselektronik
- Kleine Haushaltsgeräte
- Geschirrspüler
- Elektromotoren
- Ladegeräte für Elektrofahrzeuge
- Displays
- Stahl und Aluminium
- Textilien (insbesondere Bekleidung)
- Möbel
- Reifen
- Matratzen
Diese Produkte erhalten aufgrund ihres Potenzials für die Kreislaufwirtschaft oder ihrer Reparierbarkeit besondere Aufmerksamkeit. Ziel ist es, nachhaltige, reparierbare, kreislauforientierte und energieeffiziente Produkte auf dem EU-Binnenmarkt zu fördern – im Einklang mit dem Clean Industrial Deal und dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit.
Kernpunkte des Arbeitsplans:
- Vorrang erhalten Produkte mit hoher Umweltrelevanz, wie Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen und Matratzen.
- Einführung eines Reparierbarkeits-Scores für Produkte mit großem Reparaturpotenzial, insbesondere in der Unterhaltungselektronik und bei kleinen Haushaltsgeräten.
- Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten.
- Produktinformationen wie der CO₂-Fußabdruck sollen künftig über den digitalen Produktpass oder das Europäische Produktregister für Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) bereitgestellt werden.
Zwei zentrale Aspekte der neuen Anforderungen:
- Produktleistung: Mindesthaltbarkeit, Mindestenergie- und Ressourceneffizienz, Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder Mindestrecyclinganteil.
- Produktinformationen einschließlich wichtiger Produktmerkmale wie dem CO2-Fußabdruck und dem ökologischen Fußabdruck der Produkte.
Besonderer Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
Die Kommission wird sicherstellen, dass KMU, insbesondere Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, gezielt unterstützt werden.
Weitere Schritte:
- Die konkreten Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen werden für einzelne Produkte oder Produktgruppen per delegierter Rechtsakte festgelegt.
- Dabei werden vorbereitende Studien und Folgenabschätzungen sowie die Einbindung von Stakeholdern berücksichtigt.
- Für bestimmte Produkte aus dem Bereich Energieverbrauch (z. B. Geschirrspüler, Elektromotoren, Ladegeräte, Displays) werden die Arbeiten aus dem Arbeitsplan 2022–2024 weitergeführt. Spätestens bis Ende 2026 sollen die neuen Anforderungen angenommen werden.
Das trade-e-bility Beratungs-Team steht für Ihre Fragen zu Ökodesign, Reparierbarkeit, Energieverbrauchskennzeichnung oder der Eintragung Ihrer Produkte in die EPREL-Datenbank gerne unter 040/750687-300 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.