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Milliarden für Nachhaltigkeits-Bürokratie

Für die Wirtschaft wird ab dem Geschäftsjahr 2028 ein jährlicher Aufwand von rund 1,58 Milliarden Euro erwartet. Zusätzlich entstehen einmalige Kosten von rund 846 Millionen Euro, die hauptsächlich für die Anpassung von Produkten, Fertigungsprozessen und die Einführung digitaler Prozessabläufe benötigt werden.

Wie der Bundestag berichtet, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgelegt (trade-e-bility berichtete: CSRD Umsetzungsgestz veröffentlicht). Dieser Entwurf verpflichtet große Unternehmen sowie kleine und mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzunehmen und diese prüfen zu lassen. Das Ziel ist, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster zu fördern und damit zur Erreichung von Ziel 12 der UN-Agenda 2030 beizutragen. Zur Umsetzung sind Änderungen im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung erforderlich.

Nach der vollständigen Einführung der Berichtspflichten entstehen erhebliche Kosten: Für die Wirtschaft wird ab dem Geschäftsjahr 2028 ein jährlicher Aufwand von rund 1,58 Milliarden Euro erwartet. Diese Kosten setzen sich hauptsächlich aus Bürokratieaufwand für Informationspflichten zusammen. Zusätzlich entstehen einmalige Kosten von rund 846 Millionen Euro, die hauptsächlich für die Anpassung von Produkten, Fertigungsprozessen und die Einführung digitaler Prozessabläufe benötigt werden.

Für den Bund ergibt sich ein jährlicher zusätzlicher Aufwand von etwa 4,9 Millionen Euro, während einmalige Kosten für die Einführung der Regelungen bei rund 2,3 Millionen Euro liegen. Länder und Kommunen sind dagegen nur geringfügig von den neuen Regelungen betroffen.

Selbst wenn Unternehmen nicht direkt von den gesetzlichen Anforderungen betroffen sind, nimmt die Komplexität mit steigenden Anforderungen und Vorgaben von Kunden zu. Oftmals werden diese Anforderungen von Abnehmern an kleine und mittelständische Unternehmen weitergegeben, was zu einer indirekten Betroffenheit führt.

Ist Ihr Unternehmen von der CSRD betroffen? Jetzt rechtzeitig Vorkehrungen treffen: Die trade-e-bility Managementberatung baut gemeinsam mit den verantwortlichen Mitarbeitern Ihres Unternehmens ein Nachhaltigkeitsmanagement in kleinen Schritten auf, mit dem Sie bis zur Einführung der neuen Anforderungen für selbige gerüstet sind.

Christopher Blauth und Jens Haasler stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung:

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