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Neues vom Digitalen Produktpass (DPP)

Ein Ziel der Maßnahme ist es, den Zugang zu relevanten Informationen zu ermöglichen und die zuständigen nationalen Behörden in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben wahrzunehmen.

Gemäß dem finalen Entwurf der Ökodesign-Rahmenverordnung COM (2022) 142 final soll Produkten in ihrem Geltungsbereich jeweils ein Digitaler Produktpass (DPP) zur Seite gestellt werden. “Ziel der Maßnahme ist es, den Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette Produktinformationen zur Verfügung zu stellen, den Verbrauchern dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, anderen Akteuren wie Reparatur- oder Recyclingunternehmen den Zugang zu relevanten Informationen zu ermöglichen und die zuständigen nationalen Behörden in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben wahrzunehmen.”, so die EU-Kommission. In ihrem jährlichen Arbeitsprogramm 2023 der Union für europäische Normung kündigt die Kommission nun die Entwicklung und Überarbeitung von Normen zur Umsetzung der Vorgaben zum DPP an. So sollen auch die Bereiche

  • Datenträger und eindeutige Kennungen,
  • Verwaltung der Zugangsrechte,
  • Interoperabilität (technisch, semantisch, organisatorisch), einschließlich Datenaustauschprotokolle und -formate,
  • Datenspeicherung,
  • Datenverarbeitung (Einleitung, Änderung, Aktualisierung),
  • Datenauthentifizierung, -zuverlässigkeit und -integrität und
  • Datensicherheit und Datenschutz

auf normativer Ebene geregelt werden.

Hersteller und Importeure von Produkten, die schon heute unter eine Durchführungsverordnung der 2009/125/EG fallen, sollten diese Entwicklung mit Sorgfalt beachten.

Das Beispiel DPP zeigt, dass ein optimales Legal Monitoring als existenzielle Risikovorsorge erforderlich ist, um Sie produktrechtlich abzusichern. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via sales@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung, vor allem bei Kennzeichnungspflichten von Produkten oder Verpackungen.

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