REACh: Überarbeitung des Chemikalienrechts

Diese Initiative kann u.a. Änderungen der REACh-Verordnung, der Kommunikation entlang der Lieferkette, Vereinfachungen in den Stoffregistrierungen und effizientere Kontrollmechanismen bedeuten.

Die EU plant im Rahmen des „Green Deals” eine Überarbeitung des Chemikalienrechts. Erklärt ist ein Null-Schadstoff-Ziel. Diese Initiative kann u.a. Änderungen der REACh-Verordnung, der Kommunikation entlang der Lieferkette, Vereinfachungen in den Stoffregistrierungen und effizientere Kontrollmechanismen bedeuten.

Seit dem 20.01.2022 und noch bis zum 15.04.2022 können Betroffene dieses Vorhaben unter diesem Link kommentieren oder Anregungen dazu einbringen.

Die Gesetzesinitiative wird alle Gebrauchsgüter betreffen. Produktverantwortliche Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure oder Fulfilmentdienstleister sollten die weitere Entwicklung mindestens beobachten.

Die trade-e-bility informiert ihre Kunden frühzeitig über relevante Gesetzesänderungen und berät bei der Vorbereitung und Umsetzung.

Für Fragen dazu steht Ihnen unser Beratungs-Team gerne unter 040/75068730-0  oder sales@trade-e-bility.de zur Verfügung.

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